kpt.-Como hat geschrieben:Wieso soll eine Eintragung illegal sein?
Beim TÜV ist doch alles legal.
Ausserdem muß das Staßenverkehrsamt das auch noch abnehmen und in den Brief (DOKUMENT) eintragen und dem Finanzamt eine Mitteilung zusenden.
Wenn der Steuerbescheid dann da ist, ist alles absolut LEGAL!
Absolut keine Steuerhinterziehung!
Öhmm, ich sage jetzt mal "alles falsch"
(an sich hatte ich nicht vor, das ganze zum 25. mal wiederzukäuen...

)
a) die übliche Euro2 Eintragung geht am TÜV komplett vorbei (Du gehst nur zur Werkstatt und zur Zulassungsstelle).
b) Die Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt) nimmt überhaupt nix ab, sondern vergleicht nur die vorgelegten Unterlagen (bzw. SOLLTE dies tun...) und trägt bei Übereinstimmung eben die Änderung ein.
c) Die ABE für den KLR (z.B.KBA-Nr 16884 (hier Twintec, lässt sich aber auf die anderen Hersteller übertragen)) für den NF gilt für den Typ44,
ABE C727/1, Motor NF mit G-Kat (und noch n paar Detailangaben mehr).
D.h. für dieses Fz. ist dieser KLR eintragbar und erlaubt.
d) der Typ44Q hat die
ABE D403/1, diese ABE ist in der Typgenehmigung des KLR aber
nicht aufgeführt, also gilt sie (bzw. der zugehörige KLR) auch nicht für dieses Fz.
(würdest Du den KLR beim Audi100 mit ner Typgenehmigung für nen VW Golf eintragen lassen wollen ??)
Ein entsprechender Eintrag ist also nicht zulässig, und auch wenn er im Einzelfall trotzdem (warum auch immer) stattfindet, ist er auch deshalb nicht legal, sondern ein Fehler/Irrtum.
Würdest Du denken, dass es legal ist, wenn sich das Finanzamt bei Deiner Lohnsteuerkarte irrt und Dir statt der Klasse 1 irrtümlich Klasse 3 einträgt, obwohl Du gar nicht verheiratet bist?
(und was machst Du dann, wenn sie Dir versehntlich 1 statt 3 eintragen....)
Eine tatsächliche Austragung aus nem Brief habe ich auch noch nicht gesehen, aber es ist möglich und kommt wohl auch gelegentlich vor. Ist z.B. denkbar, wenn ein bestechlicher Prüfer eine objektiv unzulässige Reifenkombination eingetragen hat. Oder wenn ein Auspuff trotz einwandfreiem und serienmäßigem Zustand viel lauter ist, als er nach Zulassung sein dürfte, usw.
(Darum tun sich die Prüfer ja auch so extrem schwer nach eigenem Ermessen etwas einzutragen, wozu es keine ausreichenden Unterlagen gibt).
(inwieweit das ganze dann für wen tatsächlich strafbar ist, vor allem wenn man den Wagen mit fertiger Umtragung schon kauft, ist sicher noch was ganz anderes)
Ciao
André