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An alle Ich hoffe mir kann jemand Helfen
Verfasst: 22.09.2005, 22:05
von Jens528
Hallo
Gehört zwar nicht hier herr aber ich brauche mal eure Hilfe.Mein Kumpel im Haus Fährt ein Ford Mondeo Bj.1999 TurboDiesel 66 Kw seine Dieseleinspritzpumpe ist defekt undzwar ist die welle einfach gebrochen.Er war heute dort wo er das auto vor 10 Monaten Gekauft hat und die haben gesagt das er nur ein halbes Jahr volle Garantie hat und nach dem halben jahr er in der Beweispflicht ist.Na super!! Meine Frage wo bekommt mann GÜNSTIG eine Einspritzpumpe herr.Bin für jede antwort sehr dankbar
Mfg Jens
Verfasst: 22.09.2005, 22:12
von audifahrer 83
Hallo!!
Vieleicht blöder Tip, vieleicht habt ihr das auch schon getan, würde vieleicht mal bei Ebay schaun?!
Gruß Marwin
Verfasst: 22.09.2005, 22:16
von Hans
Schau doch mal bei
www.duwrepair.de nach, da gibts vielleicht das passende Teil.
Verfasst: 22.09.2005, 22:22
von Jens528
bei ebay schon nachgschaut
Verfasst: 22.09.2005, 22:46
von Olli W.
Neu dürfte die wohl kaum zu bezahlen sein, daher tät ich mich mal in den diversen Ford Foren umhören.
Oder kann man sowas beim Bosch Dienst reparieren lassen - keine Ahnung?
Viel Erfolg,
Olli
Verfasst: 23.09.2005, 00:25
von Thomas
Was, nur zehn Monate Garantie?
War das von nem Händler? Meines Wissens kann der die gesetzliche Garantie nicht auf sechs Monate verkürzen. Beschreib bitte mal genau, was hier mit Beweispflicht gemeint ist. Was gibts denn da zu beweisen? Das Ding ist kaputt, kann man doch wohl sehen...
Im Zweifelsfall würde ich denen anbieten, ein entsprechendes Gutachten machen zu lassen, das die im Zweifelsfall auch bezahlen müssen, falls Du Recht hast. Ich sehe jedenfalls keine Möglichkeit von Fehlverhalten Eurerseits, warum diese Welle brechen sollte, wenn sie vorher zu 100% in Ordnung war?
Im Zweifelsfall vielleicht auch mal Rat beim ADAC holen... Bzw. für mich hört sich das Ganze eher nach einem Fall für den Verbraucherschutz an?
Ansonsten fürchte ich, daß es in diesem Fall mit Zubehörteilen schlecht aussieht. Und gebraucht sowieso. Wieso sollte jemand für einen 5 Jahre alten Wagen ein Nicht-Verschleißteil freiwillig für kleines Geld bei Ebay abgeben?
Thomas
Verfasst: 23.09.2005, 00:53
von fourbee
Thomas hat geschrieben:Was, nur zehn Monate Garantie?
War das von nem Händler? Meines Wissens kann der die gesetzliche Garantie nicht auf sechs Monate verkürzen. Beschreib bitte mal genau, was hier mit Beweispflicht gemeint ist. Was gibts denn da zu beweisen? Das Ding ist kaputt, kann man doch wohl sehen...
Thomas
Naja, so wie es scheint hat sich der Händler da im Kaufvertrag abgesichert, jedenfalls ist eine "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten vorgesehen, hier diesbezüglich ein Auszug aus einer Seite des WDR:
Die neuen Fristen im Überblick
Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).
6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.
12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).
24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat.
Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein.
Ausnahmen
Der Händler haftet nicht für
* übliche Abnutzungserscheinungen, die für das Alter des Fahrzeugs normal sind (zum Beispiel darf eine Kupplung nach 100.000 Kilometern versagen).
* Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen.
Die Rechte des Käufers
Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:
* Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto.
* Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
* Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.
Wie willst du beweisen das die Pumpe schon bei Kauf des Fahrzeuges einen Knacks hatte? Mal abgesehen das ich bezweifle das es überhaupt nachweisbar ist dürften die Kosten für ein entsprechendes Gutachten recht happig sein.
Fürchte mal das der Kumpel von Jens da die A..-Karte hat.
Gruß
Helge
Verfasst: 23.09.2005, 14:09
von Jens528
Hallo
Ja genau wie es Fourbee es geschrieben so ist es auch.Also A-Karte nasuper.
Danke an alle
Mfg Jens
Und was sagt uns das Kaufe nie einen Ford den er hat keine 4 Ringe