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Frage zu Winterreifengrösse...

Verfasst: 30.09.2005, 00:11
von Audi220V'89
Hallo,

eine etwas dumme Frage, aber ich muss sie einfach stellen.
Bei mir sind im Fahrzeugbrief vom 20V die 16" BBS-felgen (225/50 ZR16) nachträglich eingetragen.
Dürfte ich darauf auch Winterreifen der Grösse 225/50 ZR16 fahren oder gilt die Eintragung nur für Sommerreifen? :oops:

Grüsse,
Curt

Verfasst: 30.09.2005, 00:45
von Sebastian
Hallo,

ja das geht,zwar nicht als ZR sondern H oder V.Wird mit Aufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet.Da gibt es Bußgeld drauf (!)

Gruß


Sebastian

Verfasst: 30.09.2005, 09:48
von André
Sebastian hat geschrieben:ja das geht,zwar nicht als ZR sondern H oder V.Wird mit Aufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet.Da gibt es Bußgeld drauf (!)
Mir scheint die Antwort etwas missverständlich, daher versuche ich es mal etwas ausführlicher.

- Ja, die eingetragene Größe gillt immer für alle Reifensorten (Sommer, Winter, Allwetter) (*), also darfst Du auch 225/50ZR16 als WR fahren
.... sofern es die irgendwo gibt und Du sie bezahlen willst ;)

- Für WR ist es grundlegend erlaubt, auch Reifen mit einer (etwas) niedrigeren Geschwindigkeitsklasse, als für das Fz notwendig, zu verwenden.
Dann muss diese erlaubte Geschwindigkeit für den Fahrer gut sichtbar vermerkt sein (i.d.R. ein kleiner Aufkleber in der Nähe vom Tacho) UND diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden (§36STVZO).

M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein (also Zusatzeintrag z.B. "auch genehmigt: 225/50 16H M+S")

(*) es sei denn es ist eben ein Eintrag mit dem Vermerk "M+S", der gilt dann entsprechend nur für Winterreifen (und Allwetter, wenn die nen M+S-Vermerk haben)

Ciao
André

Verfasst: 30.09.2005, 10:12
von Jens 220V-Abt-Avant
Hallo André,

im Schien muß das nicht vermerkt sein, die Reifen müssen M+S Kennung haben damit ist die Ausnahmegenehmigung für die niedrigere Geschwindigkeitsklasse erteilt, einzige Auflage ist besagter Aufkleber für die Max.Geschwindigkeit am Tacho.

Grundsätzlich ist jede eingetragene Reifengröße auch als Winterreifen erlaubt, obs Sinn macht bzw. bezahlbar ist muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich bin auch schon einen Winter mit 235ern gefahren - ganz toll idee, das ist richtig großes Kino :-( Mag vielleicht in Schneelosen Gegenden noch halbwegs in ordnung gehen, hier "uff dr Alb" ist es Schwachsinn.

Btw: Ich poliere gerade 16er V8-BBS-Felgen, die zwei drei Winter lang genutzt wurden - wer sowas im Winter durchs Salz fährt gehört ebenfalls mit Opelfahren nicht unter 5 Jahren bestraft. :P

Grüßle
Jens

Verfasst: 30.09.2005, 10:46
von fourbee
André hat geschrieben: M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein (also Zusatzeintrag z.B. "auch genehmigt: 225/50 16H M+S")


Ciao
André
Wird normalerweise nur eingetragen wenn der Winterreifen eine abweichende Tragfähigkeitsklasse haben darf, ansonsten muss er den gleichen Loadindex wie der Sommerreifen haben.

Gruß
Helge

Verfasst: 30.09.2005, 11:07
von André
Fourbee hat geschrieben:
André hat geschrieben:M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein
Wird normalerweise nur eingetragen wenn der Winterreifen eine abweichende Tragfähigkeitsklasse haben darf, ansonsten muss er den gleichen Loadindex wie der Sommerreifen haben.
Ahh, ok, wieder was gelernt.
Thx, Helge und Jens.


Ciao
André