Wiederinbertriebnahme nach über 18 Monaten / neu ab 1.3.07

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jogi44q
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Wiederinbertriebnahme nach über 18 Monaten / neu ab 1.3.07

Beitrag von jogi44q »

habe meinen 44Q am 26.10.2004 vorübergehend still gelegt.

Nach altem Recht wäre damit nach 18 Monaten also am 26.04.2006 der
alte Brief verfallen und für eine Neuzulassung eine Vollabnahme
erforderlich gewesen.

Nach neuem Recht (FZV) ab 1.3.07 es keine vorübergehende Stillegung mehr,
sondern nur noch "Außerbetriebsetzung", jedoch mit dem "Zuckerl", daß das alte Kennzeichen sehr schnell verfällt, wenn keine kostenpflichtige Vor-Reservierung vorgenommen wurde. (Bisher blieb das alte Kennzeichen
18 Monate "eingefroren")

Neu ist außerdem, daß bis 7 Jahre nach "Außerbetriebsetzung" eine Zulassung nur mit neuer HU und gültiger AU möglich ist.

Nun zu eigentlichen Frage, hat schon jemand hier im Forum mit dieser neuen Regelung praktische Erfahrung gesammelt?

Gilt dies auch rückwirkend, sprich brauch ich auch nur HU + AU oder brauch ich eine Vollabnahme beim TÜV ?

Habe beim Googeln, in diversen Foren keine verbindliche Ausssage erhalten.
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crazygansi
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Beitrag von crazygansi »

Brauchst nur neuen Tüv und Abgasuntersuchung und schon bekommst den wieder zugelassen!!

Gruß Gansi
Ich bin GEGEN das TEMPOLIMIT!!!
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Fünfender
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Beitrag von Fünfender »

Richtig,

die Regelung gilt auch rückwirkend. Habe das Coupé auch erst diesen Monat nach drei Jahren Stillegung zugelassen. Ging alles Reibungslos.

Gruß

Kim
Audi 200 Avant quattro® 20v. Die Unabhängigkeitserklärung. (restauriert)
Cannondale Jekyll, CUBE Elite Super HPC und so weiter...

Es saugt und bläst der Turbo dann, wenn Hubraum sonst nur saugen kann.
jogi44q
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Beitrag von jogi44q »

Danke für die schnellen Antworten
Christian S.

Beitrag von Christian S. »

Hallo,

das ist ja sehr erfreulich.
Hoffentlich ist das bundesweit einheitlich.
Ich konnte nicht glauben, das es Rückwirkend geht, weil die Autos nach altem Recht ja angeblich unwiederbringlich aus dem Computer gelöscht wurden. Scheint also doch zu gehen.

Gruß
Christian S.
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