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Passat Syncro hat geschrieben:Dann dürfte man aber auch keine 225/40-18 fahren. Die sind auch minimal größer wie die Original Räder.
Seh ich genauso
Nachtrag:
gerade gelesen : Bei Abweichungen unter 2% ist keine Tachoangleichung notwendig. Irgendwo steht auch noch was von 7% ich glaub ich halte mich jetzt lieber raus (In der STVZO finde ich garnix)
Zuletzt geändert von Fred am 27.03.2007, 23:02, insgesamt 2-mal geändert.
Ich dagegen glaube dagegen, daß der Neid in den wenigsten Fällen das Argument für oder gegen Reifen/Felgen ist.
Hier sind denke ich im wesentlichen zwei Fraktionen, die eine steht auf Tuning, und läßt es sich einiges kosten, die andere auf möglichst originalen bzw. seriennahen Erhalt, was (wenn umfassend durchgeführt) sicher nicht viel weniger aufwendig ist.
Jeder so, wie er mag.
Ich denke, soweit ich diese Community hier einschätze, dürfte die Neiderfraktion, die etwas schlecht redet, was sie nicht besitzt, den allerkleinsten Teil ausmachen.
Das ist aber nur meine ganz persönliche Einschätzung, kann sein, daß sie falsch ist.
Fred hat geschrieben:Dann ist der vorhin angesprochene Reifenrechner Müll
Ich würde eher die Aussage von Micha in diese Kategorie einordnen.
Du hast doch selber vorher schon die Verordnung zitiert, in der steht, dass n Tacho niemals zu wenig anzeigen darf, insofern kann die Aussage <i>darf nicht mehr als 1% zu wenig (anzeigen)</i> schon mal nicht stimmen.
Umgekehrt scheint mir allerdings Deine Rechnung mit den 12% auch recht gewagt. Ich denke, dass man hier noch unterscheiden muss, zwischen dem, was ein Tacho ab Werk falsch anzeigen darf und dem, um wieviel die Anzeige dann nachträglich noch durch Reifen mit anderem Umfang verändert werden darf (da habe ich auch was von max 2% in nur eine Richtung im Kopf, kann das aber nicht zuverlässig belegen).
Bei größeren Abweichungen ist dann eine Tachoangleichung nötig, bzw. ggf. vielleicht auch nur eine Tachoüberprüfung nötig (wenn man sich trotz anderem Umfang immer noch (dann nachweislich, weil offiziell geprüft) innerhalb des erlaubten Bereichs befindet, vielleicht sogar näher am wahren Wert .... das sagt einem der gesunde Menschenverstand, ob das so in den §§ steht, halt ich für fraglich).
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Also 235/35-19 ist Zulässig.
Und die Tacho Anzeige wird mit der Bereifung um einiges in Richtung Wahrheit wandern, so wie die Audi Schätzeisen was herlügen.
das ein fahrzeug durch "größere" Reifen träger werden ist alt
bekannt, kommt durch die größeren massen bei breiteren reifen und
durch die konzentration der masse näher richtung umfang, dadurch
wird das trägheitsmoment deutlich erhöht und das muss halt beim beschleunigen aufgebracht werden.
beim bremsen ist es allerdings wurscht, man muss zwar mehr
bremsenergie abführen, wenn man allerdings an der haftgrenze
bremst sit es egal nur die ansprechzeit ist um einige hunderstell sekunden
langsamer. Man hat wahrscheinlich sogar vorteile durch die größere
reifenaufstandfläche, was den reibwert etwas erhöht und dadurch den
bremsweg verkürzt....