Vorraussetzungen für die HU ???

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JörgFl

Vorraussetzungen für die HU ???

Beitrag von JörgFl »

Hallo Leute,
Irgendwann war mal die Rede davon, das bei einer HU die AU nicht mehr wie früher älter sein darf.
Wo steht das geschrieben???
Habe gerade gegoogelt - nirgendwo ein Hinweis darauf??? Auf der TÜV-Seite kein hinweis...

Soll nächste Woche zum TÜV, und habe noch 11 Monate AU- ist seit Jahren so- seit ich den Wagen habe, aber irgendwo habe ich mal gehört das es nun nicht mehr erlaubt sein soll...
Wer weiß was ?? :?: :?: :wink:
quattro

Beitrag von quattro »

Also meines Wissens nach kannst du den TÜV machen, ohne die AU auch neu machen zu müssen. Zumindest ging das bei meinem Vater vor einem halben Jahr noch. Der hat nur den TÜV ohne AU gemacht und die haben nichts gesagt. Müsste also noch so klappen. Schließlich bedeutet eine gültige AU-Plakette ja, das die Abgaswerte eingehalten werden/wurden und somit dem TÜV nichts im Wege stehen kann.
JörgFl

Beitrag von JörgFl »

Hi,
GEnau darum geht es ja in meiner Frage... seit Anfang des Jahres soll das nicht mehr gehen. Der AU Termin sollte angeblich nur maximal 1 Monat alt sein dürfen.
Nur finde ich nun keinen Hinweis mehr darauf....

Vorher war die Regelung mindestens 3 Monate rest AU bei Tüv-vorstellung....
Friese

Beitrag von Friese »

Ich war im Juni bei der HU, AU Termin ist im Oktober. Gab keine Probleme. Fahr doch zur Not zu meiner TÜV Station :P :P

Gruß,
Mathias
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OPA_HORCH
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Beitrag von OPA_HORCH »

Ich glaube, da spukt die "Zusammenfassung von HU und AU" mit rein, schau mal hier (mit Rechtsgrundlage):
http://www.gtue.de/fm/366/02-2_14-06.pdf

Da haben wir also noch ein bißchen Zeit...

Und: Da es für uns Altwagenkutscher bis 2010 bei der bisherigen Regelung bleibt, kann dir bei der HU kein Problem entstehen, solange die AU noch gültig ist - und das ist sie bis zum Ablauf des auf der Plakette angezeigten bzw. im Prüfbericht ausgewiesenen Monats!

Gruß Wolfgang
HPM15

Beitrag von HPM15 »

Da wir etwas durcheinander gewüefelt...

Wenn Dein Wagen HU und AU im gleichen Monat braucht, dann darf die AU nicht älter wie 3 Tage vor dem HU Termin datiert sein.
Liegt am Programm vom Tüv, da sie bei der HU feststellen können, ob die Prüfnummer der durchführenden AU-Werkstatt noch aktuell ist.
Hängt mit den OBD-AU´s zusammen.


MFG Ingo
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