Fahrzeugbrief, Import nach Österreich

Hier bitte Fragen, Tipps und Anregungen rund um den Originalerhalt des Typ44 einstellen.
Beispiel: Ausstattungsfragen, Fragen rund um die Instandhaltung, Teilebeschaffung, Rostvorsorge

Bitte überprüfe vor dem Erstellen Deines Postings, ob die Frage bereits in der Audi 100 und A6 Selbst-Dokumentation, der audi100.selbst-doku.de beantwortet wurde. Für fast alle häufigeren Probleme gibt es dort bereits Lösungen.

Moderatoren: Moderatoren, globale Moderatoren

Forumsregeln
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.

http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
Antworten
gusa
Testfahrer
Testfahrer
Beiträge: 392
Registriert: 30.12.2007, 15:47

Fahrzeugbrief, Import nach Österreich

Beitrag von gusa »

Hi,

Nach ewiger (vergeblicher) Suche in Österreich bin ich wieder einmal versucht einen audi aus deutschland zu importieren (auch wenn das laut floh unmöglich ist - aber vielleicht ist die zulassungsstelle in oberösterreich ja großzügiger).

Nun meine Bitte: Zur Abklärung der Einzelgenehmigung bräuchte ich kopien der Nachweise über das Abgasverhalten und das Betriebsgeräusch (fahrzeugbrief ?!)

zitat kraftfahrzeugsprüfstelle:

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 1994 erstmals zugelassen wurden, sind zusätzlich
a) Nachweis über das Abgasverhalten (mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG) und
b) Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A)) beizubringen.
Diese Nachweise können vom Fahrzeughersteller, Generalimporteur oder einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) ausgestellt werden.

Deutscher Kraftfahrzeugbrief:
Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor oder Dieselmotor mit Vorkammereinspritzung wird dies durch die Schlüsselnummer "14" im deutschen Fahrzeugbrief (Seite 2, zweite Zeile rechts) nachgewiesen. Für Dieselmotoren mit Direkteinspritzung ist mindestens die Schlüsselnummer "18" erforderlich.
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.



und zwar für folgende fahrzeuge:
Audi 100 Avant Quattro, NF und MC
Audi 200 Avant Quattro, MC (121 kW)

idealerweise baujahr '86 bis anfang '88


Danke,
Benutzeravatar
Sedl
Entwicklungsleiter
Beiträge: 2117
Registriert: 24.01.2005, 17:55
Wohnort: Eggenfelden & Minga
Kontaktdaten:

Beitrag von Sedl »

Angeblich ist das wichtigste Merkmal die 77dB, ein dir geneigter deutscher TÜV-Mann wird dir das nach unten korrigieren wenns zu hoch sein sollte, dann steht dem Import nix im Wege..
So gehört am Samstag in Finsterau.

Gruß,
Christoph
Bild

Bild
Audi Coupe 2.8E - AAHBild
Audi 100Q Sport S711 MC2 VitaminB Sondermodell "Wüstentarnmobil"Bild
Ein Gewinde kann manchmal sooooooo lang sein... :D
gusa
Testfahrer
Testfahrer
Beiträge: 392
Registriert: 30.12.2007, 15:47

Beitrag von gusa »

Vielen Dank für die rasche Antwort,

soweit ich das sehe steht bei deinem unter punkt 31: 76 dB

und laut zulassungsstelle:

Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A))
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.


oder ist da das standgeräusch gemeint?

lg
Benutzeravatar
Sedl
Entwicklungsleiter
Beiträge: 2117
Registriert: 24.01.2005, 17:55
Wohnort: Eggenfelden & Minga
Kontaktdaten:

Beitrag von Sedl »

Ich denke Fahrgeräusch.. Und das war bei meinem alten MC mit 76dB angegeben.

Frag doch mal den Phips, der hat erst nen wunderschönen 20V nach Austria geholt.

Gruß,
Christoph
Audi Coupe 2.8E - AAHBild
Audi 100Q Sport S711 MC2 VitaminB Sondermodell "Wüstentarnmobil"Bild
Ein Gewinde kann manchmal sooooooo lang sein... :D
Benutzeravatar
KS1966
Entwickler
Beiträge: 611
Registriert: 08.11.2004, 21:59
Wohnort: bei Limburg

Beitrag von KS1966 »

Hallo,

das andere Problem ist die Schlüsselnummer 14 für das Abgasverhalten.
Diese Fahrzeuge hatten meist nur die 01, die 14 gibt es erst seit Anfang der 90er Jahre. Der MC Motor lässt sich mit einem KLR auf 25/Euro 2 bringen. Ob dies in Ö anerkannt wird, musst Du mal nachfragen.

Gruß
Karsten
gusa
Testfahrer
Testfahrer
Beiträge: 392
Registriert: 30.12.2007, 15:47

Beitrag von gusa »

Was bedeutet:

Abgasverhalten mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG

entspricht das euro 2?

lg
Phips

20v war kein Problem...

Beitrag von Phips »

Hallo gusa

wie schon Christoph (daSedl) geschrieben hat habe ich erst letzten November meinen 20v Einzelgenehmigen lassen.
Lt.den Prüfern musst du 2 Punkte beachten:

1) Er muss einen geregelten Kat haben (wegen dem weissen Pickerl)
2) Er darf nicht über 77 Db Betriebsgeräusch haben (Pkt 31 im dt.Brief)

Am sichersten ist du rufst beim Land OÖ an mit den Daten aus dem Fahrzeugbrief,die fragen dich dann genau was unter Pkt.soundso steht und dann weisst du gleich ob das Auto genehmigt wird oder nicht,so habs ich gemacht.
Ich habe mir bei uns in Ried einen Termin geben lassen,haben eigentlich nur geschaut ob keine Gelenke ausgeschlagen waren,Licht und Bremsentest.
Wenn du irgendwo in Oberösterreich hinfährst sind das auch die gleichen Prüfer wie bei mir.
Anschliessend musst du nur noch mit den Unterlagen zum Finanzamt und die Nova von 16% des Kaufpreises bezahlen und schon kannst ihn anmelden.
(Beim Kauf evtl.einen 2.Kaufvertrag machen fürs Finanzamt,du weisst schon) :wink:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Goethestraße 86
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-13570
Fax (+43 732) 77 20-213507
E-Mail kfz.verk.post@ooe.gv.at


So ich glaube das ist mometan alles was mir einfällt,
bei deinem Auto sehe ich jetzt aber insgesamt kein Problem.

Mfg.Phips
Friese

Re: Fahrzeugbrief, Import nach Österreich

Beitrag von Friese »

gusa hat geschrieben: Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 1994 erstmals zugelassen wurden, sind zusätzlich
a) Nachweis über das Abgasverhalten (mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG)
wofür steht idF? 93/59/EWG ist wie der Name schon sagt eine Vorschrift aus dem Jahr 1993, sollte also auf einen 20V also keine Anwendung gefunden haben.
Gruß,
Mathias
gusa
Testfahrer
Testfahrer
Beiträge: 392
Registriert: 30.12.2007, 15:47

Re: 20v war kein Problem...

Beitrag von gusa »

Phips hat geschrieben:Hallo gusa

2) Er darf nicht über 77 Db Betriebsgeräusch haben (Pkt 31 im dt.Brief)

Mfg.Phips
Also mit 'Betriebsgeräusch' ist eindeutig das Fahrgeräusch und nicht das Standgeräusch (welches um einige dB zu hoch wäre) gemeint ?


Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

lg
Phips

Keine Ahnung

Beitrag von Phips »

Beim Land OÖ in der Beschreibung steht Betriebsgeräusch,ist aber in deinem Fall unerheblich,da die Prüfer das sowieso nicht nachmessen (ich gehe jetzt davon aus dass du einen Originalauspuff drauf hast).
Die schauen einfach in den dt.Fahrzeugbrief,dort steht in deinem Fall unter Pkt.31: 76 Db und dieser Wert wird anstandslos so in die Einzelgenehmigung übernommen.

Mfg.Phips
Phips

Hab gerade nachgeschaut

Beitrag von Phips »

in meiner Einzelgenehmigung,dort steht genau:

Standgeräusch(dbA)/bei Drehzahl(1/min)/Fahrgeräusch(dbA):82 / 4275 // 77

Ist also das Fahrgeräusch gemeint.

Bei Abgasverhalten-Messverfahren steht: US 83 (FTP 75)
Darunter bei den Emissionen CO/HC/NOx/... steht: -/-/-/-/-
nämlich genau garnix
:shock:

Mfg.Phips
Antworten