Fahrzeugbrief, Import nach Österreich
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http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
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Fahrzeugbrief, Import nach Österreich
Hi,
Nach ewiger (vergeblicher) Suche in Österreich bin ich wieder einmal versucht einen audi aus deutschland zu importieren (auch wenn das laut floh unmöglich ist - aber vielleicht ist die zulassungsstelle in oberösterreich ja großzügiger).
Nun meine Bitte: Zur Abklärung der Einzelgenehmigung bräuchte ich kopien der Nachweise über das Abgasverhalten und das Betriebsgeräusch (fahrzeugbrief ?!)
zitat kraftfahrzeugsprüfstelle:
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 1994 erstmals zugelassen wurden, sind zusätzlich
a) Nachweis über das Abgasverhalten (mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG) und
b) Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A)) beizubringen.
Diese Nachweise können vom Fahrzeughersteller, Generalimporteur oder einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) ausgestellt werden.
Deutscher Kraftfahrzeugbrief:
Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor oder Dieselmotor mit Vorkammereinspritzung wird dies durch die Schlüsselnummer "14" im deutschen Fahrzeugbrief (Seite 2, zweite Zeile rechts) nachgewiesen. Für Dieselmotoren mit Direkteinspritzung ist mindestens die Schlüsselnummer "18" erforderlich.
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.
und zwar für folgende fahrzeuge:
Audi 100 Avant Quattro, NF und MC
Audi 200 Avant Quattro, MC (121 kW)
idealerweise baujahr '86 bis anfang '88
Danke,
Nach ewiger (vergeblicher) Suche in Österreich bin ich wieder einmal versucht einen audi aus deutschland zu importieren (auch wenn das laut floh unmöglich ist - aber vielleicht ist die zulassungsstelle in oberösterreich ja großzügiger).
Nun meine Bitte: Zur Abklärung der Einzelgenehmigung bräuchte ich kopien der Nachweise über das Abgasverhalten und das Betriebsgeräusch (fahrzeugbrief ?!)
zitat kraftfahrzeugsprüfstelle:
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 1994 erstmals zugelassen wurden, sind zusätzlich
a) Nachweis über das Abgasverhalten (mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG) und
b) Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A)) beizubringen.
Diese Nachweise können vom Fahrzeughersteller, Generalimporteur oder einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) ausgestellt werden.
Deutscher Kraftfahrzeugbrief:
Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor oder Dieselmotor mit Vorkammereinspritzung wird dies durch die Schlüsselnummer "14" im deutschen Fahrzeugbrief (Seite 2, zweite Zeile rechts) nachgewiesen. Für Dieselmotoren mit Direkteinspritzung ist mindestens die Schlüsselnummer "18" erforderlich.
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.
und zwar für folgende fahrzeuge:
Audi 100 Avant Quattro, NF und MC
Audi 200 Avant Quattro, MC (121 kW)
idealerweise baujahr '86 bis anfang '88
Danke,
Vielen Dank für die rasche Antwort,
soweit ich das sehe steht bei deinem unter punkt 31: 76 dB
und laut zulassungsstelle:
Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A))
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.
oder ist da das standgeräusch gemeint?
lg
soweit ich das sehe steht bei deinem unter punkt 31: 76 dB
und laut zulassungsstelle:
Nachweis über das Betriebsgeräusch (max. 77 dB(A))
Der Fahrtmessungswert des Betriebsgeräusches ist im deutschen Fahrzeugbrief unter Ziffer 31 ersichtlich.
oder ist da das standgeräusch gemeint?
lg
-
Phips
20v war kein Problem...
Hallo gusa
wie schon Christoph (daSedl) geschrieben hat habe ich erst letzten November meinen 20v Einzelgenehmigen lassen.
Lt.den Prüfern musst du 2 Punkte beachten:
1) Er muss einen geregelten Kat haben (wegen dem weissen Pickerl)
2) Er darf nicht über 77 Db Betriebsgeräusch haben (Pkt 31 im dt.Brief)
Am sichersten ist du rufst beim Land OÖ an mit den Daten aus dem Fahrzeugbrief,die fragen dich dann genau was unter Pkt.soundso steht und dann weisst du gleich ob das Auto genehmigt wird oder nicht,so habs ich gemacht.
Ich habe mir bei uns in Ried einen Termin geben lassen,haben eigentlich nur geschaut ob keine Gelenke ausgeschlagen waren,Licht und Bremsentest.
Wenn du irgendwo in Oberösterreich hinfährst sind das auch die gleichen Prüfer wie bei mir.
Anschliessend musst du nur noch mit den Unterlagen zum Finanzamt und die Nova von 16% des Kaufpreises bezahlen und schon kannst ihn anmelden.
(Beim Kauf evtl.einen 2.Kaufvertrag machen fürs Finanzamt,du weisst schon)
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Goethestraße 86
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-13570
Fax (+43 732) 77 20-213507
E-Mail kfz.verk.post@ooe.gv.at
So ich glaube das ist mometan alles was mir einfällt,
bei deinem Auto sehe ich jetzt aber insgesamt kein Problem.
Mfg.Phips
wie schon Christoph (daSedl) geschrieben hat habe ich erst letzten November meinen 20v Einzelgenehmigen lassen.
Lt.den Prüfern musst du 2 Punkte beachten:
1) Er muss einen geregelten Kat haben (wegen dem weissen Pickerl)
2) Er darf nicht über 77 Db Betriebsgeräusch haben (Pkt 31 im dt.Brief)
Am sichersten ist du rufst beim Land OÖ an mit den Daten aus dem Fahrzeugbrief,die fragen dich dann genau was unter Pkt.soundso steht und dann weisst du gleich ob das Auto genehmigt wird oder nicht,so habs ich gemacht.
Ich habe mir bei uns in Ried einen Termin geben lassen,haben eigentlich nur geschaut ob keine Gelenke ausgeschlagen waren,Licht und Bremsentest.
Wenn du irgendwo in Oberösterreich hinfährst sind das auch die gleichen Prüfer wie bei mir.
Anschliessend musst du nur noch mit den Unterlagen zum Finanzamt und die Nova von 16% des Kaufpreises bezahlen und schon kannst ihn anmelden.
(Beim Kauf evtl.einen 2.Kaufvertrag machen fürs Finanzamt,du weisst schon)
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Verkehr
Goethestraße 86
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-13570
Fax (+43 732) 77 20-213507
E-Mail kfz.verk.post@ooe.gv.at
So ich glaube das ist mometan alles was mir einfällt,
bei deinem Auto sehe ich jetzt aber insgesamt kein Problem.
Mfg.Phips
-
Friese
Re: Fahrzeugbrief, Import nach Österreich
wofür steht idF? 93/59/EWG ist wie der Name schon sagt eine Vorschrift aus dem Jahr 1993, sollte also auf einen 20V also keine Anwendung gefunden haben.gusa hat geschrieben: Für Fahrzeuge, die vor dem 1. 10. 1994 erstmals zugelassen wurden, sind zusätzlich
a) Nachweis über das Abgasverhalten (mindestens 70/220/EWG idF 93/59/EWG)
Gruß,
Mathias
Re: 20v war kein Problem...
Also mit 'Betriebsgeräusch' ist eindeutig das Fahrgeräusch und nicht das Standgeräusch (welches um einige dB zu hoch wäre) gemeint ?Phips hat geschrieben:Hallo gusa
2) Er darf nicht über 77 Db Betriebsgeräusch haben (Pkt 31 im dt.Brief)
Mfg.Phips
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
lg
-
Phips
Keine Ahnung
Beim Land OÖ in der Beschreibung steht Betriebsgeräusch,ist aber in deinem Fall unerheblich,da die Prüfer das sowieso nicht nachmessen (ich gehe jetzt davon aus dass du einen Originalauspuff drauf hast).
Die schauen einfach in den dt.Fahrzeugbrief,dort steht in deinem Fall unter Pkt.31: 76 Db und dieser Wert wird anstandslos so in die Einzelgenehmigung übernommen.
Mfg.Phips
Die schauen einfach in den dt.Fahrzeugbrief,dort steht in deinem Fall unter Pkt.31: 76 Db und dieser Wert wird anstandslos so in die Einzelgenehmigung übernommen.
Mfg.Phips
-
Phips
Hab gerade nachgeschaut
in meiner Einzelgenehmigung,dort steht genau:
Standgeräusch(dbA)/bei Drehzahl(1/min)/Fahrgeräusch(dbA):82 / 4275 // 77
Ist also das Fahrgeräusch gemeint.
Bei Abgasverhalten-Messverfahren steht: US 83 (FTP 75)
Darunter bei den Emissionen CO/HC/NOx/... steht: -/-/-/-/-
nämlich genau garnix
Mfg.Phips
Standgeräusch(dbA)/bei Drehzahl(1/min)/Fahrgeräusch(dbA):82 / 4275 // 77
Ist also das Fahrgeräusch gemeint.
Bei Abgasverhalten-Messverfahren steht: US 83 (FTP 75)
Darunter bei den Emissionen CO/HC/NOx/... steht: -/-/-/-/-
nämlich genau garnix
Mfg.Phips




