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Hallo zusammen,
gibt es jemanden hier, der sich mit Prüfvorschriften bei der Hauptuntersuchung auskennt oder Einblick hat? z.B einen TÜV,Dekra oder GTÜ-Prüfer?
Mein 20V hatte heute TÜV und kam nicht durch auf Grund folgender Mängel.
- Warnkontrollleuchte Bremsenverschleißanzeige im Cockpit - ist ein komplizierter Fehler irgendweo im Kabelstrang; habe ich schon mal probiert rauszufinden - ohne Erfolg
- Bremsbelagverschleiß hinten - Beläge habe so an die 4-5mm Reibbelag noch(je Belag, nicht das Paar!)
- Fensterheber hinten links funktioniert nicht.
Das mit der Verschleißanzeige lass ich ja noch durchgehen - selber Schuld, dass ich die Lampe im Check nicht ausgebaut habe - Aber gibts prinzipiell einen Prüfvorschrift für solche Checksystemfehler, welche gelb sind und nicht einmal rot?
Das mit den Belägen halte ich einfach für frech - alle reden von Resourchenschonung und dann soll man Beläge mit einer zu erwartenen Laufleistung von ca. 20Tkm schon ausbauen! Gibts hier ein Mindesmaß ähnlich wie bei den Scheiben?
Dreist finde ich das mit der Scheibe hinten - das zweifele ich mal schwer an obs dafür eine Vorschrift gibt - welchen Zweck soll die erfüllen???
Kann mir da jemand weiterhelfen, will nämlich am Samstag noch mal vorfahren.
Also ohne jetzt "Prüfvorschriften" zu kennen wie du sie gerne wissen möchtest - bei den "Fehlern" ist es ein Witz das du die HU nicht geschafft hast und für mich gäbs da nur eins: ab zur nächsten Prüfstelle !!! Sowas kleinkarriertes ist ja der Hammer !!! DIE würde mich dort nimmer sehn !
VLG Pollux4
Zuletzt geändert von Pollux4 am 09.04.2008, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
Aber davor würde ich nochmal zu genau dem Prüfer fahren und dem unter die Nase reiben, dass du jetzt zur Konkurrenz gehst.
Wenn ich den Dekra seh, die sind immer sehr feundlich udn lassen solche Kleinigkeiten auch durchgehen, weil sie wissen, man geht zum Tüv, wenn die sich bei sowas querstellen.
Naja, deine Prüfstelle muss ja das Geld dicke haben
Hi,
ja dr Wagen war in der Werkstatt bei mir im Dorf. Ich hatte schon vor zwei Jahren mit meinem A90Q Probleme wegen den Fensterhebern hinten - dachte aber, das sei ein einmaliger Scherz. Aber lt. Werkstattchef prüfen die mittlerweile immer Gurte (ist ja ansich sehr löblich!!!) und eben auch Fensterheberfunktion.
Wenn ich sicher sein könnte,dass es hierfür keine Prüfvorschriften gäbe,dann könnte ich mir am WE unnötoge Arbeit sparen und dort dann resoluter auftreten um nicht sagen zu müssen denen mal den Marsch zu blasen
Grüße Tim
das habe ich ja noch nie gehört, dass ein Prüfer die Fensterheber kontrolliert hat. Soweit ich weiss gehört das auch nicht zu den Prüfvorschriften des Tüvs.
Bremsbeläge, Bremsscheiben und die Leuchte allerdings schon.
also erstmal alles was zum Fahrzeug gehört muß auch funktionieren
-FH hinten links defekt=geringer mangel
-Bremsbelagverschleißanzeige leuchtet(er sieht ja das der Belag genug
Hat)also=geringer mangel
-Bremsbeläge hinten 4-5mm ist ja die hälfte vom neuen Belag=kein
Mangel
Du hast ja den Bericht...also gehe nochmal hin und mache den Prüfer klar das was er macht Schikane ist und wenn er den Wagen nicht vernünftig Prüft dann reiche Beschwerde bei der Tüv-Zentrale ein!!!Sage ihm das ruhig!
Ich habe erst gestern mal selbst miterlebt, wie jemand vermutlich die HU nicht schaffen wird...
Der Mensch kam rein, sagte nichtmal "Hallo" zu den Dekraleuten, ging zum Kaffeeautomaten und ließ sich einen raus. Der vorderste Dekramann sagte freundlich "guten Tag". Der Mann lächelte nur arrogant und ging wieder nach draußen. Daraufhin der Dekramann zu seinem Kollegen: "den lass ich warten, bis er schwarz wird und dann schauen wir doch mal, was man an seinem Auto so finden kann...was sind denn das für Umgangsformen?"
Naja, ich vermute mal, der kam dann auch ohne HU wieder aus den Hallen der Dekra
Was natürlich jetzt nicht heißen soll, dass du auch unfreundlich zu dem Prüfer warst, es gibt auch einfach Penner. Aber normalerweiße ist es gerade bei den Bullen oder beim Tüv so, wie man in Wald reinruft, so hallts zurück.
Hmm,wenn die Bremsbelagverschleißanzeige ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist und ihr defekt einen erheblichen Mangel bedeutet,dann frag ich mich wie gefährlich all die millionen Fahrzeuge sind,die ab Werk ohne die Bremsbelagverschleißanzeige ausgeliefert wurden und werden....
...nen geringen Mangel draus zu machen,dafür hätte ich ja noch Verständnis gehabt.
Gruß,
Fabian
P.S.:Das AC meines Bischofberger sagt "Bremslicht defekt"(Bremslicht geht natürlich).
Das hat den Prüfer nicht gestört. Er meinte wörtlich" wenn das Bremslicht geht,ist mir egal was das AC noch dazu sagt"
Verschleissanzeige leuchtet, Belag ist aber noch schön vorhanden...
Also ein nicht durch den Prüfer nachvollziehbarer Fehler am Bremssystem...
Erheblicher Mangel an Sicherheitsrelevanten Bauteilen/ Baugruppen, durchgefallen, sechs, setzen.....
Wenn ich zum Tüv fahre, dann behebe ich solche Mängel im vorraus, wirklich.
Gruss Ingo
Tach Ingo,
da du das ja so genau weißt, dann gib mir dich bitte hierfür die Prüfvorschrift, damit ich mich da mal schlau machen kann. Ich nehme an, du hast in deinen Akten sicher auch was bezüglich Fensterheber!
Grüße Tim
Ich habe wegen dieser Anzeige seit 5 J HU mit einem geringen Mangel bekommen.
Werde dieses Problem (=die Anzeige, denn die Bremsen sind ok) in kürze abstellen, für immer.
LG Gerd
200 turbo quattro 20V
eigentlich will ich nur fahren
Am Besten ist es du kommst mal bei mir vorbei und wir gehen gemeinsam zu meinem TÜV hier.
Dort hat in den letzten 12 Jahren noch nicht ein Prüfer nach irgendwelchen Fenstern geschaut ob die aufgehen oder nicht.
Geschweige denn ob sich alle Türen öffnen etc.
Obwohl das Prüfen der Türen halte ich nicht einmal so schlecht. (Unfall)
Ich meine mich sogar zu erinnern dass ich beim ersten TÜV Besuch mit dem 20V dieselbe Fehlermeldung hatte
und ich dem TÜV Prüfer erklärt habe dass die Werkstatt vom Vorbesitzer Beläge ohne Verschleißanzeige eingebaut
haben und ich die Kabel noch gescheit überbrücken muss, damit das ständige Gepiepse aufhört.
Durchgefallen bin ich deswegen nicht - war ja noch genug Belag drauf ...
HPM15 hat geschrieben:
Verschleissanzeige leuchtet, Belag ist aber noch schön vorhanden...
Also ein nicht durch den Prüfer nachvollziehbarer Fehler am Bremssystem...
Erheblicher Mangel an Sicherheitsrelevanten Bauteilen/ Baugruppen, durchgefallen, sechs, setzen.....
Einspruch !
"Beläge der Hinterachse in Kürze abgefahren" steht dann bei uns auf dem Prüfbericht. Die Verzögerungswerte werden ja obligat dokumentiert; wenn alles soweit i.O. : "....geringe Mängel .... Wiedervorstellung nicht nötig....
Plakette zugeteilt..."
Br.-Schlauch hingegen "rissig/porös bzw. Blase am ... - "erheblicher Mangel .... Wiedervorstellung innerhalb... Plakette nicht zugeteilt...."
P.S.: Was absurd klingt: " EFH hi.li. o.F." ....u. wenn's SSD od. gar die Klima o.F. ist od. Lautsprecher v.re. klirrt ....
Grüßle Klaus
Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt. Arthur Schopenhauer
Audi A4 Avant B5 S-line (BFB)(GEB) VW Polo CROSS (9N3)(BUD) SIMSON "Schwalbe" KR51/2(M541) SIMSON S51 ENDURO(M541)
HPM15 hat geschrieben:Verschleissanzeige leuchtet, Belag ist aber noch schön vorhanden...
Also ein nicht durch den Prüfer nachvollziehbarer Fehler am Bremssystem...
Erheblicher Mangel an Sicherheitsrelevanten Bauteilen/ Baugruppen, durchgefallen, sechs, setzen.....
Einspruch !
"Beläge der Hinterachse in Kürze abgefahren" steht dann bei uns auf dem Prüfbericht. Die Verzögerungswerte werden ja obligat dokumentiert; wenn alles soweit i.O. : "....geringe Mängel .... Wiedervorstellung nicht nötig....
Plakette zugeteilt..."
Einspruch abgelehnt wegen Verfahrensfehler
... da sind zwei ganz verschiedene Dinge, die Anzeige reagiert nur auf die Beläge vorne, nicht auf Verschleiß der hinteren.
Was mir noch nicht klar geworden ist, was davon war nun der erhebliche Mangel der zur Plakettenverweigerung geführt hat?
oder rechnen die "3 Ecken 1 Elfer" ?
Zu den Fehlern n paar Kommentare, die versuchen sollen, ne Idee zu geben, warum es schieflief:
- Bremsverschleißanzeige: kennt der Prüfer die genaue Funktionsweise bei diesem Fz. und kann sauber einschätzen, ob das relevant ist oder nicht? Vielleicht ging er davon aus, dass die Anzeige für alle Beläge gilt (*), oder dass es auch n möglichen anderen Defekt anzeigt.
Seit einiger Zeit gehört zur HU ja auch das Auslesen der SGs für z.B. ABS und Airbag, soweit möglich. Wenn nicht möglich, dann soll wohl zumindest geguckt werden, dass alle Warnleuchten aus sind. Das war hier nicht der Fall, also gingen beim Prüfer selbige an....
- Bremsbelag. (*) der Prüfer war schon mal alarmiert wegen der Anzeige, und hat in Erwartung eines Mangels geguckt.
Die Verschleißgrenze für die Beläge liegt bei 7mm. Der Wert gilt freilich inkl. Trägerplatte, die ca. 5mm ausmacht. Ob da nun die Werte mit und ohne Trägerplatte verquirlt wurden (von Tim oder vom Prüfer), oder ob einer n Knick in der Optik hat, wird sich nicht mit Sicherheit feststellen lassen. Wahrscheinlich hat der Prüfer etwas hopplahopp abgeschätzt.
Dabei ist ggf. aber auch noch zu bedenken, dass n HU-Prüfer davon ausgehen muss, dass n Wagen ggf. erst in 6-12 Monaten wieder ne Werkstatt sieht, oder schlimmstenfalls sogar erst in 2 Jahren wieder untersucht wird. Dementsprechend sind sie auch gehalten, ggf. Hinweise zu geben, wenn in absehbarer Zeit (innerhalb vielleicht 10tkm oder 3-6 Monaten) Servicearbeiten notwendig werden. (Daher z.B. auch der oft sehr zeitige Hinweis, das mal was an den Bremsleitungen/schläuchen zu tun ist; nicht akut sofort, aber eben BEVOR man zur nächsten HU kommt),
Wie schon geschrieben, ist dann aber natürlich höchstens n geringer Mangel, ggf. sogar nur n Hinweis.
- EFH: ich fänd es gut nachvollziehbar, wenn n defekter Fahrer EFH als geringer Mangel eingestuft wird, da dass durchaus Probleme bereiten kann (z.B. Parkhaus, o.ä.). Für hintere ist es aber schwer nachvollziehbar, seh ich auch so. Zumal es Wagen gibt, die da eh nix, oder nur Ausstellfenster haben (wenngleich 4-sitzige 2-Türer immer seltener werden).
Vielleicht hilft es, wenn man n Nothammer bereit liegen hat.
Bei modernen Autos gibt es aber wohl auch manchmal das Problem, das dank CAN-Bus ganz harmlose Nebensysteme wichtige Hauptsysteme lahmlegen. Meine es gab da mal so Fälle. (Natürlich <i>darf</i> sowas nicht sein, und normal sind das auch nochmal separierte Bus-Einheiten, damit es eben nicht passieren kann .... naja, Pferde, Apotheken und Erbrechen.... )
- Gurte waren m.W.n. schon immer (seit sie üblich sind ) Prüfkriterium, macht auch absolut Sinn.
Es ist auch immer wieder als Tip zu finden, dass man vor der HU dafür sorgt, dass die Gurte alle sauber aufgerollt sind, und auch sonst alles ordentlich sortiert ist. Wenn die wahllos rumflattern, und dann irgenwelche Gegenstände dran kratzen, dann wird n Prüfer da ggf. auch mal wirklich jeden einzeln abrollen. Ansonsten wird er ggf. den Fahrer-Gurt mal kurz begutachten im "vorbeigehen".
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Hi Andre,
also er meinte wohl (lt. Werkstattchef), als er die Warnleuchte sah, dass er die Beläge anschauen muss - ist ja auch konform. Vorne sichtbar neu, hinten eben auf 4mm (natürlich ohne Trägerplatte, da ich Eisen auf Eisen nicht als bremsende Verbindung erachten kann) und da meinte der Prüfer wohl ahja abgefahren, da kommt der Mangel her.
Ende gut alles schlecht. Solche Parasiten, die einem Geld stehln und vorallem wertvolle Zeit, gehen mir extrem auf die Eier, das werde ich denne von der De... aber auch gehörig am Samstag verklickern. Könnte jetzt noch platzen.
Grüße Tim
@HPM15: Ingo, da du ja so einen kompetenten Eindruck gemacht hast, hast du doch sicher so Prüfvorschriften, würde nämlich gerne wieder aufstehen.
So Männers, hier gibts die Info (wer sichs antun möchte)..
Anlage VIII
Viel Spaß beim lesen,
Christoph
§29 StVZO hat geschrieben:Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
Zuletzt geändert von Sedl am 10.04.2008, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
Audi Coupe 2.8E - AAH
Audi 100Q Sport S711 MC2 VitaminB Sondermodell "Wüstentarnmobil"
Ein Gewinde kann manchmal sooooooo lang sein...
Hey, mir fiel gerade auf, dass mein Tüver, der ja sehr genau alles durchgeschaut hat vorgestern, leider aber meine Bremsen nur per "Probefahrt" in der Halle getestet hat.
Somit stehen keine Bremsewerte auf dem Prüfbericht, weder Fuß- noch Handbremse. Wieso macht der keinen normalen Bremstest???
jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.
Zum einen muss der TüV seit einiger Zeit alle elektrischen Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen. Darunter fallen auch die Kontrollleuchten (ob da auch die E-Fensterheber zugehören lass ich jetzt mal unbeantwortet).
Zum anderen obliegt die Art und Weise, wie er die ordnungsgemäße Funktion feststellt, immer noch dem Prüfer.
Z. B. kann er die Stoßdämpferfunktion durch Testfahrt oder Rüttelplatte oder persönlichen Eindruck feststellen.
Bei mir hat ein Prüfer die Rüttelplatte verwendet und ein anderer ist wie verrückt über das Gelände gerast.
Genau das selbe ist auch mir Öl an der Unterseite. Der eine macht einen riesen Aufstand, weil ein Tropfen da hängt und der andere sagt: "Den kriegen wir nach 18 Jahren auch nicht mehr dicht." Und winkt durch.
Beim TüV ist es wie vor Gericht. Keiner kann sagen was dabei herauskommt.
Jürgen Ende hat geschrieben:
Zum einen muss der TüV seit einiger Zeit alle elektrischen Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen. Darunter fallen auch die Kontrollleuchten
IMHO ist das abhängig vom Baujahr, bzw. Tag der ersten Zulassung, und betrifft alle 44er per se nicht mehr.....dacht ich jedenfalls es mal so gehört/gelesen zu haben.
chaosmm hat geschrieben:Hey, mir fiel gerade auf, dass mein Tüver, der ja sehr genau alles durchgeschaut hat vorgestern, leider aber meine Bremsen nur per "Probefahrt" in der Halle getestet hat.
Somit stehen keine Bremsewerte auf dem Prüfbericht, weder Fuß- noch Handbremse. Wieso macht der keinen normalen Bremstest???
Weil der Quattro sich verspannt, wenn nur eine Achse gebremst wird und nicht alle TÜVler wissen, wie lange sie auf der Bremse bleiben dürfen.
das mit dem Verspannen kann ich so nicht nachvollziehen.
Angetrieben wird die abzubremsende Achse ja durch den Prüfstand.
Daruas ergibt sich für mich im ungebremsten Zusand die Belastung auf das Mittendifferenzial, da ja nur eine Achse angetrieben wird.
Wenn er jetzt die Bremse tritt und verzögert, entlastet sich mit abnehmender Geschwindigkeit der Achse auch die Belastung des Differenzials.
Wenn man die Prüfvorschriften liest kommt man zu dem Schluss das die Fensterheber kein Prüfpunkt sind.
Einzig mit viel Phanatsie könnte man sie als Notausstieg deklarieren. Also müsste der Nothammer reichen um den Mangel zu beseitigen
So, jetzt erklärt mir noch die Sache mit dem Bremsen und dann bin ich glücklich.
PS: Mein Quattro macht auf dem Bremsenprüfstand keinerlei Probleme.
Gruß
Uwe
T-Roc Cabrio 1.5
C4 2,3 Quattro
Egal wie tief man die Messlatte der menschlichen Intelligenz hängt, jeden Tag kommt einer vorbei, der ohne weiteres aufrecht darunter durchlaufen kann
Uwe hat geschrieben:
PS: Mein Quattro macht auf dem Bremsenprüfstand keinerlei Probleme.
... gab es auch bei mir nie ein Problem. Beim ADAC Prüfstand (den ich auch regelmäßig nutze) wissen die: Quattro = Nicht lange nur eine Achse orgeln lassen.
LG Gerd
200 turbo quattro 20V
eigentlich will ich nur fahren
Hi, so in Anlage VIII unter 4.1 (Pdf-Seite 18) steht, dass Kontroll und Warneinrichtungen geprüft werden müssen und funktionieren müssen.
Da kann man dem Prüfer dann nichts vorwerfen. Von den Scheiben habe ich unter 4.3 auch nichts bezüglich Funktion gefunden. Also das ist definitif kein Fehler.
zu beachten ist jedoch das es ein geringer mangel sein hätte können mussen sollen,
hierzu sind die Prüfrichtlinien sehr interessant, welche du im §29 StVZO, Anlagen 8 und 8a findest.
Wenn die Klötze oder die Scheiben vorn hin sind, fällt ein Fahrzeug durch, klar.
Wenn eine Überwachungseinrichtung anzeigt, dass etwas mit der Bremse nicht stimmt, diese aber Augenscheinlich ok ist, fällt der Wagen trotzdem durch. Da die Anzeige nicht ohne Grund leuchtet und sie zur Bremsanlage gehört, liegt eben ein Fehler im Bremssystem vor, der behoben werden muss.
Bremstests an Quattro-Fahrzeugen sind auf einem normalen Prüfstand bis zu 6 km/h zulässig. Vorsichtshalber führen viele Prüfer Bremsentests im "Fahrversuch" durch, um sich keine Schäden an die Backe hängen zu lassen
Gruss Ingo
Für weitere Fragen einfach mal beim Tüv oder einer zuständigen Typprüfstelle anrufen