Airbag Lenkrad wechseln gegen Sportlenkrad!! Darf man das??
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- Drive280
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Airbag Lenkrad wechseln gegen Sportlenkrad!! Darf man das??
Hallo,
wie läuft das eigentlich ab wenn man ein Airbag Lenkrad verbaut hat, und eins ohne haben will. Zwecks austragen!!
Wollte nämlich ein Originales Sportlenkrad von Audi verbauen ohne Airbag.
Gruss Rico
wie läuft das eigentlich ab wenn man ein Airbag Lenkrad verbaut hat, und eins ohne haben will. Zwecks austragen!!
Wollte nämlich ein Originales Sportlenkrad von Audi verbauen ohne Airbag.
Gruss Rico
Mitleid bekommt man von jedem.
Neid muss man sich erarbeiten.
Neid muss man sich erarbeiten.
-
duck141
Ob man das darf, weiß ich jetzt nicht genau.
Aber das Demontieren des Lenkrades würde ich nicht ohne fachliche Hilfe machen.
Einem Bekannten von mir ist nur bei dem Versuch das Lenkrad abzubauen
der Airback um die ohren geflogen. Trotz abgestecktem Stecker und abgeklemmter Batterie ist der noch bis zu einer Stunde scharf(Pufferspeicher).
Also mit Vorsicht zu geniesen!
Aber das Demontieren des Lenkrades würde ich nicht ohne fachliche Hilfe machen.
Einem Bekannten von mir ist nur bei dem Versuch das Lenkrad abzubauen
der Airback um die ohren geflogen. Trotz abgestecktem Stecker und abgeklemmter Batterie ist der noch bis zu einer Stunde scharf(Pufferspeicher).
Also mit Vorsicht zu geniesen!
-
kardan87
-
Olli W.
- Moderator

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- Fuhrpark: Audi 100 turbo quattro "Sport exklusiv"
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Hallo,
man riskiert im Falle eines Unfalls sein Leben, weil bei Airbag und/oder procon-ten die Lenksäule keine Ausklinkelemente hat, sondern aus einem eher starren Wellrohr besteht.
Das zieht sich zwar zusammen, wenn Procon ausgelöst wird, nicht aber bei Airbag Zündung.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es Airbag immer nur zus. mit procon-ten im 44er gab (ich glaube ja), aber wenn nur Airbag, dann wäre mir das Risiko zu gross mit der starren Lenksäule.
Gruss,
Olli
man riskiert im Falle eines Unfalls sein Leben, weil bei Airbag und/oder procon-ten die Lenksäule keine Ausklinkelemente hat, sondern aus einem eher starren Wellrohr besteht.
Das zieht sich zwar zusammen, wenn Procon ausgelöst wird, nicht aber bei Airbag Zündung.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es Airbag immer nur zus. mit procon-ten im 44er gab (ich glaube ja), aber wenn nur Airbag, dann wäre mir das Risiko zu gross mit der starren Lenksäule.
Gruss,
Olli

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"I´m an Automan, i´m made of wires, wires, wires"
-
Udo-TQ 44
Klar "darf" man das nicht.
Aber erstens weiss kaum ein TüVler, daß es bei unseren Audis überhaupt schon Airbag gab, zweitens steht das nirgendwo in den Papieren und auch bei der Versicherung ist nirgendwo hinterlegt, das deine 'alte Kiste' einen Airbag drin hat!
Also raus damit, Lenksäulenverkleidung von 'nem 44er ohne Airbag besorgen, schickes Sportlenkrad (mögl. mit pass. Nabe und ABE) schiessen,
bei Audi-Originalteilen gibt's evtl. 'ne Freigabebescheinigung von AUDI,
zum TüV-mann deines Vertrauens fahren und abnehmen lassen!
By the way, wenn du sowieso 'n Auditeil willst - wieso dann nicht gleich eins der neueren Airbaglenkräder? Dann gäbs gar keine Probleme!
*Es sei denn, der TüVler glaubt dir hinterher nicht, daß deine olle Schüssel schon'n Airbag hatte!*
Greetz, Udo
Aber erstens weiss kaum ein TüVler, daß es bei unseren Audis überhaupt schon Airbag gab, zweitens steht das nirgendwo in den Papieren und auch bei der Versicherung ist nirgendwo hinterlegt, das deine 'alte Kiste' einen Airbag drin hat!
Also raus damit, Lenksäulenverkleidung von 'nem 44er ohne Airbag besorgen, schickes Sportlenkrad (mögl. mit pass. Nabe und ABE) schiessen,
bei Audi-Originalteilen gibt's evtl. 'ne Freigabebescheinigung von AUDI,
zum TüV-mann deines Vertrauens fahren und abnehmen lassen!
By the way, wenn du sowieso 'n Auditeil willst - wieso dann nicht gleich eins der neueren Airbaglenkräder? Dann gäbs gar keine Probleme!
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Greetz, Udo
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Na ein neues Airbag Lenkrad wäre nicht schlecht.Udo-TQ 44 hat geschrieben:Klar "darf" man das nicht.
Aber erstens weiss kaum ein TüVler, daß es bei unseren Audis überhaupt schon Airbag gab, zweitens steht das nirgendwo in den Papieren und auch bei der Versicherung ist nirgendwo hinterlegt, das deine 'alte Kiste' einen Airbag drin hat!
Also raus damit, Lenksäulenverkleidung von 'nem 44er ohne Airbag besorgen, schickes Sportlenkrad (mögl. mit pass. Nabe und ABE) schiessen,
bei Audi-Originalteilen gibt's evtl. 'ne Freigabebescheinigung von AUDI,
zum TüV-mann deines Vertrauens fahren und abnehmen lassen!
By the way, wenn du sowieso 'n Auditeil willst - wieso dann nicht gleich eins der neueren Airbaglenkräder? Dann gäbs gar keine Probleme!
*Es sei denn, der TüVler glaubt dir hinterher nicht, daß deine olle Schüssel schon'n Airbag hatte!*![]()
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Greetz, Udo
Schön aus nem R8
Ist bestimmt nicht teuer!!
Gruss Rico
Mitleid bekommt man von jedem.
Neid muss man sich erarbeiten.
Neid muss man sich erarbeiten.
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Olli W.
- Moderator

- Beiträge: 7726
- Registriert: 05.11.2004, 11:43
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Audi 80 SC Typ 81 GTE "light"
Focht Streetka
Aldi Sackkarre klappbar nicht elektrisch - Kontaktdaten:
Danke für die Bilder, Rico!
20V & Airbag... neh - hatten die nur auf Wunsch und gegen viel Geld.
Gruss,
Olli
20V & Airbag... neh - hatten die nur auf Wunsch und gegen viel Geld.
Gruss,
Olli

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"I´m an Automan, i´m made of wires, wires, wires"
- Jürgen Ende
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- Beiträge: 1755
- Registriert: 06.11.2004, 01:50
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- Wohnort: D-45470 Mülheim
- Kontaktdaten:
Hi,
gibt es da nicht so zwei neuere Bestimmungen?
1. Alle Sicherheitseinrichtungen mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde müssen betriebsbereit sein. Rückrüstungen sind nicht erlaubt.
2. Der Airback muss wegen Alterung der Treibladung alle 10 Jahre erneuert werden.
War da nicht so was? Ich meine, dass hätte ich mal so im Vorbeihuschen gelesen. War auch im Zusammenhang mit den Kontrollleuchten. Wenn Da eine bei der Tüv-Prüfung an ist gibt es keinen TÜV.
Bleibt nur eine Frage offen.
Wo bekommt man im Zweifelsfalle denn noch einen neuen Airback für unsere alten Kisten? Audi hat den doch besimmt nicht mehr und wie ich den deutschen Autobau einschätze war das doch bestimmt kein allgemeinverwendbares Teil sondern wieder mal einen Spezialkonstruktion für genau diesen Wagen, oder?
Was für ein Glück, dass meine das nicht haben.
Gruß
gez. Jürgen Ende
gibt es da nicht so zwei neuere Bestimmungen?
1. Alle Sicherheitseinrichtungen mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde müssen betriebsbereit sein. Rückrüstungen sind nicht erlaubt.
2. Der Airback muss wegen Alterung der Treibladung alle 10 Jahre erneuert werden.
War da nicht so was? Ich meine, dass hätte ich mal so im Vorbeihuschen gelesen. War auch im Zusammenhang mit den Kontrollleuchten. Wenn Da eine bei der Tüv-Prüfung an ist gibt es keinen TÜV.
Bleibt nur eine Frage offen.
Wo bekommt man im Zweifelsfalle denn noch einen neuen Airback für unsere alten Kisten? Audi hat den doch besimmt nicht mehr und wie ich den deutschen Autobau einschätze war das doch bestimmt kein allgemeinverwendbares Teil sondern wieder mal einen Spezialkonstruktion für genau diesen Wagen, oder?
Was für ein Glück, dass meine das nicht haben.
Gruß
gez. Jürgen Ende