nachdem mein Audi Quattro 88' NF nun seit dem 02.01.2005 in einer trockenen Garage steht.....
Hier nun ein zwei Fragen an euch :
1.)
Wann muß ich den quattro wieder anmelden, bevor er in Flensburg gelöscht wird und eine Vollabnahme notwendig wird ?
15 Monate oder 18 Monate nach Abmeldung?
2.)
Was ist bei Inbetriebnahme, bzw. Starten unbedingt zu beachten (?)
Ich habe da echt Angst, das etwas kaputt geht nach der langen Standzeit.
Evtl. könnte ich den Audi auf einen Hänger packen und zu meiner Werkstatt fahren..
Die Reifen kann ich ja wohl sowieso vergessen nach so langer Standzeit.
Vielen Dank schon jetzt,
Dirk