Sitzkonsolen Eintragungspflichtig?

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Petrus

Sitzkonsolen Eintragungspflichtig?

Beitrag von Petrus »

Hallo,

ich habe einen Recarositz und möchte nun die dazugehörigen Sitzkonsolen kaufen.

Bei den ist aber keine ABE dabei.
Muss ich nun die Konsolen eintragen lassen oder braucht man das nicht? Wenn ja. Was braucht der TÜV dafür? Sind Konsolen von Sandtler.

Aber bitte keine Antworten wie: "Ich habs nicht gemacht, weil es sowieso keiner sieht etc. o.ä." :wink:
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KS1966
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Beiträge: 611
Registriert: 08.11.2004, 21:59
Wohnort: bei Limburg

Beitrag von KS1966 »

Hallo,

normalerweise verweist die Sitz-ABE auf die Befestigungsteile, ähnlich wie die Lenkrad-ABE die Nabe zum jeweiligen Fahrzeug nennt.
Ist in der Beschreibung vom Sitz etwas genannt ?
ggf. eine KBA Nummer ?

Gruß
Karsten
jogi44q
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Beiträge: 1906
Registriert: 24.03.2007, 18:12

Beitrag von jogi44q »

Hallo,

bei Recaro sind in der Sitz ABE die zugehörigen Konsolen gelistet mit Recaro Teile-Nummer.

Am Sitz ist immer ein Schild bzw. Prägung mit Sitztype und KBA.... Nummer.
auf den Original Recaro Konsolen ist nur ein Schild mit der Recaro Teile Nummer.

Da ich immer Original-Recaro Konsolen hatte, stellte sich die Frage der Eintragung nicht. Die Sitz-ABE wollte bei Tüv oder Dekra aber auch noch NIE einer sehen.

Was jedoch eingetragen werden muss, ist eine Stillegung von sereinmäßigen Seitenairbags bei Einbau eines Recaro-Sitzes ohne Seitenairbag.... was jedoch für unsere Typ 44 nicht relevant ist.

Es gibt jedoch auch Fahrzeuge, die in der Sitz-ABE nicht auftauchen, z.B. Smart roadster. Da wird der Sitz dann per Einzelabnahme eingetragen, es gibt von Recaro aber nur ein Modell das überhaupt in das "Spielzeug" passt... :D

Die Sitz ABE ist ja nur in Verbindung mit den Original Konsolen gültig, das bedeutet schlichtweg: es muss bei Fremd-Konsole oder EigenbauKonsole eigentlich eingetragen werden.

Um sicher zu gehen würde ich mal beim TÜV fragen....
:wink:

oder gleich eine original Recaro kaufen, waren erst wieder im Auktionshaus drinnen, sogar für Beifahrerseite... :wink:
Gruß Jörg
Petrus

Beitrag von Petrus »

Danke euch beiden.

Hab auch grad in der ABE gesehen, dass sie nur in Verbindung mit der Originalkonsole gilt.
Bleibt mir also nur übrig direkt bei Recaro zu bestellen. Ich brauche die Konsole 85.80.17/-27

In der Bucht sind das aber nur Konsolen bis Bj. 8.89
Was der unterschied zu späteren Modellen ist weiß ich aber nicht. Dachte Typ 44 NFL wäre alles gleich.
JörgFl

Beitrag von JörgFl »

Seit wann ist das eigentlich so, das man die Sitzkonsolen bzw. Sitze eintragen muß ? Bzw diese eine ABE brauchen?

Ich hatte damals beim TÜV nachgefragt, und man sagte mir das die Konsolen Eintragungsfrei wären. Gilt das nur für neuere Autos, oder noch immer rückwirkend für die älteren.
Denn wir hatten damals beim Tüv noch drüber sinniert, wie unsinnig es wäre alles eintragen zu müssen, aber die Sitze und Konsolen wären frei.
Einzig eine 30° Einstellbarkeit der Rückenlehne wäre vorgeschrieben und eine offenbare Stabilität.
Petrus

Beitrag von Petrus »

Hallo Jörg,

ich glaube der Nachweis einer ABE für Sitze und Konsolen soll sicherstellen, dass gewisse Mindestanforderungen im Crashverhalten eingehalten werden.

Steht auch so in der ABE von Recaro drin. Das mit den Crashtests.

Bei der Verwendung von Sportgurten ist das auch so. Selbst wenn wir aufm Ring fahren, müssen die Gurte an bestimmten Punkten verankert sein. Da hats im Crash schon Menschen mit dem kompletten Sitz aus dem Auto gefeuert! :shock:
JörgFl

Beitrag von JörgFl »

Hi Petrus,
das ist schon klar, allerdings weiß ich sicher, das es damals (ca 15-19 Jahre) noch keine Vorschrift dafür gab. Deshalb die Frage seit wann es denn nun vorgeschrieben ist. Bei Autos die Airbag, und son scheiß haben ist eh nichts mehr erlaubt, auch die nach 2000 irgendwas gebauten muß alles eingetragen werden.
Was ist aber mit einer "Ohne ABE Sitzkonsole und Sitz" von Damals in einem alten Auto????
Petrus

Beitrag von Petrus »

JörgFl hat geschrieben: Was ist aber mit einer "Ohne ABE Sitzkonsole und Sitz" von Damals in einem alten Auto????
Die muss eingetragen werden.
Habe selbst vor ein paar Tagen bei Sandtler nachgefragt. Die verkaufen ja auch Konsolen ohne ABE. Alles, was keine ABE hat, muss eingetragen werden.

Bei Autos die einen Seitenairbag im Sitz haben und man einen Sportsitz ohne Seitenairbag inkl. Konsole mit ABE einbauen will, muss auch eine Eintragung vorgenommen werden.
jogi44q
Entwicklungsleiter
Beiträge: 1906
Registriert: 24.03.2007, 18:12

Seit wann... eintragen?

Beitrag von jogi44q »

JörgFl hat geschrieben:Seit wann ist das eigentlich so, das man die Sitzkonsolen bzw. Sitze eintragen muß ? Bzw diese eine ABE brauchen?
schon immer...

Ich fahre seit 1979 Recaro-Sitze und damals war das Spektrum verfügbarer Konsolen "sehr überschaubar". Da hatte Recaro dann auch einen "Bausatz zum Selbstschweissen einer Konsole" im Programm, mit dem Hinweis das der Sitz dann eingetragen werden muss.

es gab/gibt auch Recaro-Konsolen für diverse Typen, die nur eine "Adapterlösung" haben. Da wird dann mittels "Zwischenstück" die Anpassung zwischen Original-Fahrzeugsitzschienen und dem Recarositz realisiert. Hatte ich mal bei einem Peugeot 505 drinnen.
Gruß Jörg
JörgFl

Beitrag von JörgFl »

... ist doch immer wieder erschreckend was man beim TÜV so alles gesagt bekommt :shock:

Wenn man sicher gehen will muß man sich alles schriftlich geben lassen(was sie nicht tun), und selbst dann reicht es nicht. Man man man.
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