Hilfe Reifenfreigabe (etwas umfangreicherer Text
Moderatoren: Moderatoren, globale Moderatoren
Forumsregeln
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.
http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
Bitte vor dem Erstellen eines Postings die geltenden Forenregeln beachten. Moderatoren und der Site-Admin werden in regelmäßigen Kontrollen für die Einhaltung der Regeln sorgen.
http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
-
jens100
Hilfe Reifenfreigabe (etwas umfangreicherer Text
Hallo alle miteinander.
Ich bin etwas Ratlos. Aber erst einmal die Erklärung.
Ich habe 2004 meinen Audi TT verkauft und habe dem Käufer einen neuen Satz Sommerreifen dazu versprochen. Im Frühjahr 2005 bekam er diesen auch von mir. Ca. 3 Wochen später bekam ich einen Anruf von Ihm das die Reifen nicht passen würden, bzw. die Reifen nicht zugelassen sein. Er wollte das ich die gelieferten Reifen zurück nehme und die Differenz über nehme da er kurzer Hand neue Reifen gekauft hatte.
Ich hatte Ihm vorher angeboten die Kosten für die Eintragung zu übernehmen. Das wollte er nicht, da er schon einen neuen Satz gekauft hatte.
Ich hab ihm 205/55/16 in V geliefert (bis 240 km/h)
Eingetragen sind 205/55/16 W (glaube bis 270 km/h)
Ich habe darauf beim Tüv angerufen und mich erkundigt ob es möglich sei die Reifen auf dem TT einzutragen. Dieser meinte das sei kein Problem. Als ich Ihn fragte ob es darüber etwas schriftliches gibt, verneinte er. Das sei garnicht nötig da Audi Ihre Fahrzeuge Serienmäßig mit Reifen ausstatten würde die einen viel höhren Geschwindigkeitsindex hätten als sie eigentlich bräuchten.
Der Wage ist eingetrage mit 222 km/h. Ausgefahren und über GPS ausgelesen kommt er nicht über 235 km/h (Begrenzer)
Nun zu Ärgerniss. Am Donnerstag hatte ich ein Anwaltsschreiben im Postkasten. (Klage)
Inhalt. Ich soll die Reifen zurücknehmen, Ihm knappe 450,- € bezahlen und die gesamten Verfahrenskosten tragen. Was ich logischerweise komplett anders sehe.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Reifenfreigabe für "V" Reifen auf dem Audi TT Roadster 1,8T 180 PS.
Oder eine Kopie von einem Fahrzweugbrief wo solche Reifen mit V eingetragen sind.
Wer kann helfen. Falls ich was vergessen habe trage ich es gerne nach. Aber ich bin über diesen Käufer Maßlos entsetzt und kann sowas überhaupt nicht verstehen. Das man es nicht auf die Reihe bekommt von Mensch zu Mensch sowas zu regelen sondern gleich mit seinem Anwalt klagt.
Fassungslose Grüße
Jens
Ich bin etwas Ratlos. Aber erst einmal die Erklärung.
Ich habe 2004 meinen Audi TT verkauft und habe dem Käufer einen neuen Satz Sommerreifen dazu versprochen. Im Frühjahr 2005 bekam er diesen auch von mir. Ca. 3 Wochen später bekam ich einen Anruf von Ihm das die Reifen nicht passen würden, bzw. die Reifen nicht zugelassen sein. Er wollte das ich die gelieferten Reifen zurück nehme und die Differenz über nehme da er kurzer Hand neue Reifen gekauft hatte.
Ich hatte Ihm vorher angeboten die Kosten für die Eintragung zu übernehmen. Das wollte er nicht, da er schon einen neuen Satz gekauft hatte.
Ich hab ihm 205/55/16 in V geliefert (bis 240 km/h)
Eingetragen sind 205/55/16 W (glaube bis 270 km/h)
Ich habe darauf beim Tüv angerufen und mich erkundigt ob es möglich sei die Reifen auf dem TT einzutragen. Dieser meinte das sei kein Problem. Als ich Ihn fragte ob es darüber etwas schriftliches gibt, verneinte er. Das sei garnicht nötig da Audi Ihre Fahrzeuge Serienmäßig mit Reifen ausstatten würde die einen viel höhren Geschwindigkeitsindex hätten als sie eigentlich bräuchten.
Der Wage ist eingetrage mit 222 km/h. Ausgefahren und über GPS ausgelesen kommt er nicht über 235 km/h (Begrenzer)
Nun zu Ärgerniss. Am Donnerstag hatte ich ein Anwaltsschreiben im Postkasten. (Klage)
Inhalt. Ich soll die Reifen zurücknehmen, Ihm knappe 450,- € bezahlen und die gesamten Verfahrenskosten tragen. Was ich logischerweise komplett anders sehe.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Reifenfreigabe für "V" Reifen auf dem Audi TT Roadster 1,8T 180 PS.
Oder eine Kopie von einem Fahrzweugbrief wo solche Reifen mit V eingetragen sind.
Wer kann helfen. Falls ich was vergessen habe trage ich es gerne nach. Aber ich bin über diesen Käufer Maßlos entsetzt und kann sowas überhaupt nicht verstehen. Das man es nicht auf die Reihe bekommt von Mensch zu Mensch sowas zu regelen sondern gleich mit seinem Anwalt klagt.
Fassungslose Grüße
Jens
-
cabriotobi
Tja, wenn du Pech hast musst du zahlen, da dir wahrscheinlich keiner die Reifenfreigabe ausstellen wird.
Denn umsonst haben die ja den Geschwindigkeitsindex ja nicht.
Und das liegt nicht nur an der Geschwindigkeit, sondern auch Traglast usw. aber das hatten wir ja schon desöfteren. Deswegen wird der auch mit W-Reifen ausgestattet, obwohl evtl . nur V-Reifen benötigt würden.
Also nicht nur Geschwindigkeit is da ausschlaggebend.
Denn die Fahrzeuge die mit Y-Reifen ausgestattet sind schaffen das auch selten, aber die W-Reifen wären nicht dauerhaft 270km/h standfest, daher Y-Reifen
Gruß
Tobi
Denn umsonst haben die ja den Geschwindigkeitsindex ja nicht.
Und das liegt nicht nur an der Geschwindigkeit, sondern auch Traglast usw. aber das hatten wir ja schon desöfteren. Deswegen wird der auch mit W-Reifen ausgestattet, obwohl evtl . nur V-Reifen benötigt würden.
Also nicht nur Geschwindigkeit is da ausschlaggebend.
Denn die Fahrzeuge die mit Y-Reifen ausgestattet sind schaffen das auch selten, aber die W-Reifen wären nicht dauerhaft 270km/h standfest, daher Y-Reifen
Gruß
Tobi
-
jens100
Der Traglastindex passt. Sowohl beim Serienreifen als auch bei dem Reifen den ich besorgt habe steht 91 Traglastindex drauf.
Ich habe die Reifen im Kaufvertrag mit zugesichert. Allerdings steht nur 205/55/16 drin.
Ich hab mich früher öffter in TT Foren rumgetrieben. Da hab ich die gleiche Anfrage auchschon gestellt. Bis jetzt weiß da allerdings auch keiner einen Rat.
Nochmal zur Verdeutlichung vielleicht. Es ist nicht möglich die 240 zu erreichen, da laut Navi bei 234 km/h der Begrenzer kommt.
Laut TÜV ist es möglich die Reifen einzutragen allerdings gibt es darüber leider nichts schriftliches.
Gruß Jens
Ich habe die Reifen im Kaufvertrag mit zugesichert. Allerdings steht nur 205/55/16 drin.
Ich hab mich früher öffter in TT Foren rumgetrieben. Da hab ich die gleiche Anfrage auchschon gestellt. Bis jetzt weiß da allerdings auch keiner einen Rat.
Nochmal zur Verdeutlichung vielleicht. Es ist nicht möglich die 240 zu erreichen, da laut Navi bei 234 km/h der Begrenzer kommt.
Laut TÜV ist es möglich die Reifen einzutragen allerdings gibt es darüber leider nichts schriftliches.
Gruß Jens
Das ist ne gewagte Aussage. Der Punkt könnte hier (von tobi schon angedeutet) darin liegen, dass V-Reifen bei 240km/h nicht mehr ihren vollen Lastindex haben, sondern nur noch 90% davon.Jens100 hat geschrieben:Der Traglastindex passt. Sowohl beim Serienreifen als auch bei dem Reifen den ich besorgt habe steht 91 Traglastindex drauf.
Lies dazu mal z.B. diesen Thread.
Zur Reifenfreigabe: Wenn Du noch irgendwo ne Kopie des Fz-Scheins hast, dann frag einfach mal bei Audi an, normal schicken die einem gegen ne Schein-Kopie nen Ausdruck aller Freigaben für das Modell, dann siehst Du ob ab werk auch V genehmigt sind, bzw. ggf. kombiniert mit welchem LI.
Zu der zahlungsaufforderung: Warum sollst Du ihm seinen übereilten Kauf von anderen Reifen bezahlen ? Offenbar hattest Du ja keine Gelegenheit, nachzubessern. Wenn der ohne Rücksprache einfach andere kauft, ist das sein Problem....
(neben der Frage, was Du tatsächlich liefern musstest)
Ach ja, bei der Geschwindigkeit würde ich immer nur von dem eingetragenen Wert ausgehen.
Hast Du jetzt eigentlich ne Klageschrift bekommen, oder ein Schreiben vom Anwalt? Letzteres ist ja erstmal auch nicht viel mehr als ein "freundliches Angebot"
Da der eigentliche Vorfall ja schon über n jahr zurückliegt, wird es da sicherlich auch schon einiges an Meinungsaustausch gegeben haben ... insofern würde ich jetzt durchaus dazu raten, auch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern Du nicht gewillt bis, die Forderungen nahezu vollständig zu erfüllen.
Was kosten eigentlich die billigsten reifen in der Größe mit W, die Du kriegen kannst ? Mach doch einfach als Gegenangebot, dass Du eben das gewünschte lieferst im Umtausch gegen Deine alten. Vermutlich wird er dann irgend nen Vergleich anbieten.
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
- Mike NF
- Geschäftsführer
- Beiträge: 16697
- Registriert: 05.11.2004, 17:07
- Fuhrpark: Audi 195 S-Line
BMW E46 320i - Wohnort: Münster
Z-star von Star Performer ...56,90 das stück ...bei reifen-direkt.deAndré hat geschrieben:
Was kosten eigentlich die billigsten reifen in der Größe mit W, die Du kriegen kannst ?
nuja, ob ICH die fahren würde is ne andere frage
Gruß
der mike
- kpt.-Como
- Abteilungsleiter
- Beiträge: 7159
- Registriert: 10.11.2004, 13:33
- Fuhrpark: S 60 R 2,5T 20V Black Pearl
- Wohnort: BS
DAS scheint tatsächlich DIE Möglichkeit schlechthin zu sein!Mike NF hat geschrieben:Z-star von Star Performer ...56,90 das stück ...bei reifen-direkt.deAndré hat geschrieben:
Was kosten eigentlich die billigsten reifen in der Größe mit W, die Du kriegen kannst ?
...aber den andren typen kannste damit beruhigt losschicken![]()
![]()
Gruß
der mike
Wär mal gespannt was die "Gegenseite" dazu sagt.
Grüße
Klaus
KlimaKliniK*
Ich habe nun meine Dienste aufgrund mangelnder Nachfrage, eingestellt. 26.09.24
Vielen lieben dank für das, über die langen Jahre, entgegengebrachte Vertrauen.
Besonderer Gruß an alle die ich zufrieden stellen konnte.
Klaus
KlimaKliniK*
Ich habe nun meine Dienste aufgrund mangelnder Nachfrage, eingestellt. 26.09.24
Vielen lieben dank für das, über die langen Jahre, entgegengebrachte Vertrauen.
Besonderer Gruß an alle die ich zufrieden stellen konnte.
-
JörgFl
Hmmm,
Erstmal ist die eingetragene V-Max maßgebend. Bei 222 gehe ich - wie der Prüfer auch- davon aus, das diese eintragbar sind.
Gehe bitte mit einer Fzg-schein Kopie zum Tüv, und lass es Dir Schriftlich bestätigen, das die Reifen eintragungsfähig sind. Dann eine Kopie davon zum "Heini" schicken.... was hat der denn geraucht??
Wenn alle stricke reißen, und der Tüv sich nicht auf was schriftliches einlässt (was ich nicht glaube) dann billigstreifen anbieten mit rücknahme und abzug wegen alter der Reifen deinerseits... da nunmehr 1 jahr alte reifen nicht mehr das gleiche wert sind....
Zuzahlung zu seinem Privatvergnügen des Reifenkaufs kategorisch ablehnen- das ist nicht dein Problem. Obwohl ich nach 1 Jahr sogar davon ausgehe , das es vor gericht nichtmal dein Problem werden wird, was will er denn einklagen- er hat ja die versprochenen reifen da????!!!!
Am besten mal ne rechtsberatung (ADAC -kostenlos) aufsuchen.
Erstmal ist die eingetragene V-Max maßgebend. Bei 222 gehe ich - wie der Prüfer auch- davon aus, das diese eintragbar sind.
Gehe bitte mit einer Fzg-schein Kopie zum Tüv, und lass es Dir Schriftlich bestätigen, das die Reifen eintragungsfähig sind. Dann eine Kopie davon zum "Heini" schicken.... was hat der denn geraucht??
Wenn alle stricke reißen, und der Tüv sich nicht auf was schriftliches einlässt (was ich nicht glaube) dann billigstreifen anbieten mit rücknahme und abzug wegen alter der Reifen deinerseits... da nunmehr 1 jahr alte reifen nicht mehr das gleiche wert sind....
Zuzahlung zu seinem Privatvergnügen des Reifenkaufs kategorisch ablehnen- das ist nicht dein Problem. Obwohl ich nach 1 Jahr sogar davon ausgehe , das es vor gericht nichtmal dein Problem werden wird, was will er denn einklagen- er hat ja die versprochenen reifen da????!!!!
Am besten mal ne rechtsberatung (ADAC -kostenlos) aufsuchen.
-
Sebastian
Freigabe
Hallo Jens,
eine Freigabe für V Reifen wirst du von Audi nicht bekommen,jedoch von
jeden Reifenhersteller,der einen Tech. Support in D. unterhält.
Eine solche ist in diesen Fall nicht erforderlich,da der LI und Speed Index nur Empfehlungscharakter haben und nicht bindend sind.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 1-2005.pdf
Mit Anwalt ist die Sache für dich kein Problem.Die Werkstatt jedoch,die dem TT Käufer die neuen W Reifen aufgequatscht hat und deine V Reifen als unzulässig erklärt,sollte sich warm anziehen.
Gruß
Sebastian
P.S.:Die Formel für die Berechnung vom TÜV weicht der von GTÜ etwas
ab,(ist `schärfer`),trotzdem noch im grünen Bereich.
eine Freigabe für V Reifen wirst du von Audi nicht bekommen,jedoch von
jeden Reifenhersteller,der einen Tech. Support in D. unterhält.
Eine solche ist in diesen Fall nicht erforderlich,da der LI und Speed Index nur Empfehlungscharakter haben und nicht bindend sind.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 1-2005.pdf
Mit Anwalt ist die Sache für dich kein Problem.Die Werkstatt jedoch,die dem TT Käufer die neuen W Reifen aufgequatscht hat und deine V Reifen als unzulässig erklärt,sollte sich warm anziehen.
Gruß
Sebastian
P.S.:Die Formel für die Berechnung vom TÜV weicht der von GTÜ etwas
ab,(ist `schärfer`),trotzdem noch im grünen Bereich.
-
Petrus
Hallo Jens,
normalerweise hat jeder Audi Händler die Listen der Reifenfreigaben im Rechner und kann sie dir ausdrucken.
Aber wenn alle Stricke reissen, dann kaufe wie Mike schon gesagt hat, "zur Belohnung" die Billigsten Scheissreifen in der Größe und dem Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex.
Dürfte so bei 4 Reifen bei etwa 220 Euro liegen.
Im Kaufvertrag hast du ja nur 205/55-16 stehen.
Die anderen Reifen kannst du ja anderweitig verkaufen und hast so kein Verlust gemacht.
Die Anwaltskosten würd ich natürlich nicht übernehmen. Du hast dich ja sehr bemüht eine Lösung zu finden.
Kaufe die 4 Billigpneus und schicke sie ihm. Wenn er sie verweigert sieht es schlecht für IHN aus vor Gericht.
Der Anwalt kann 10 mal drohen. Solange du kein Urteil hast musst du gar nix zahlen.
Wenns zu bunt wird, dann nehm dir auch nen Anwalt.
Aber wenn du ihm die neuen Reifen geschickt hast, dann nimmst du ihm den Wind aus den Segeln.
Viel Glück.
normalerweise hat jeder Audi Händler die Listen der Reifenfreigaben im Rechner und kann sie dir ausdrucken.
Aber wenn alle Stricke reissen, dann kaufe wie Mike schon gesagt hat, "zur Belohnung" die Billigsten Scheissreifen in der Größe und dem Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex.
Dürfte so bei 4 Reifen bei etwa 220 Euro liegen.
Im Kaufvertrag hast du ja nur 205/55-16 stehen.
Die anderen Reifen kannst du ja anderweitig verkaufen und hast so kein Verlust gemacht.
Die Anwaltskosten würd ich natürlich nicht übernehmen. Du hast dich ja sehr bemüht eine Lösung zu finden.
Kaufe die 4 Billigpneus und schicke sie ihm. Wenn er sie verweigert sieht es schlecht für IHN aus vor Gericht.
Der Anwalt kann 10 mal drohen. Solange du kein Urteil hast musst du gar nix zahlen.
Wenns zu bunt wird, dann nehm dir auch nen Anwalt.
Aber wenn du ihm die neuen Reifen geschickt hast, dann nimmst du ihm den Wind aus den Segeln.
Viel Glück.
-
jens100
Erst mal vielen Dank an euch Verrückten.
Anwalt hab ich letzten Donnerstag schon bescheid gesagt, nachdem ich kurz vorm Herzkasper stand.
Termin ist nächste Woche Donnerstag. Also am 4. Kann euch ja mal auf dem laufenden halten was dabei rauskommt.
So long.
Einen schönen Feiertag bis nächstes Wochenende...
Jens
Anwalt hab ich letzten Donnerstag schon bescheid gesagt, nachdem ich kurz vorm Herzkasper stand.
Termin ist nächste Woche Donnerstag. Also am 4. Kann euch ja mal auf dem laufenden halten was dabei rauskommt.
So long.
Einen schönen Feiertag bis nächstes Wochenende...
Jens

