Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
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http://forum.group44.de/viewtopic.php?f ... 1#p1242111
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Audi1001
Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
Hi, habe 9,5x17 ET25 Alufelgen rundum, nun sagt der Tüv das er mir diese so nicht eintragen will,
außer ich würde ein Vergleichsgutachten ihm vorlegen können,
d.h. ich bräuchte dringend ein Gutachten für den Typ 44Q 5/112LK, wo mindestens Et 25 Eingetragen ist weniger , weniger
wäre noch besser, können auch 16, 17 oder 18 Zoll sein die breit sind, das würde reichen dann ,
weil die Prüfung in ihrem Tüv Buch nur bis ET30 geht und er sagte das die Radlager dadurch mehr belastet sind und er
ein Vergleichsgutachten dazu benötigt, wer kann mir helfen , es ist echt dringend !
außer ich würde ein Vergleichsgutachten ihm vorlegen können,
d.h. ich bräuchte dringend ein Gutachten für den Typ 44Q 5/112LK, wo mindestens Et 25 Eingetragen ist weniger , weniger
wäre noch besser, können auch 16, 17 oder 18 Zoll sein die breit sind, das würde reichen dann ,
weil die Prüfung in ihrem Tüv Buch nur bis ET30 geht und er sagte das die Radlager dadurch mehr belastet sind und er
ein Vergleichsgutachten dazu benötigt, wer kann mir helfen , es ist echt dringend !
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Deleted User 5197
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
Hallo,
versuch's wo anderst, eine ET von 25 ist doch noch als recht Harmlos zu bezeichnen. Vorrausgestzt natürlich, dass alles freigängig ist u. die Felgen nicht über die Karosserie hinausragen - denn so weit ich Informiert bin, ist dies so nicht mehr zulässig.
Aber die Begründung, generell eine Felge mit ET 25 nicht einzutragen, erscheint mir nicht ganz nachvollziehbar...
Ich habe schon Felgen in einer Größe von 8x18 ET 35 inkl. Spurplatten mit einer Breite von 20mm pro Seite eingetragen bekommen (also eine effektive ET von 15).
U. was die Radlager betrifft, so sollte dies doch eigentlich Dein persönliches Problem sein - lasse mich aber dsbzgl. gerne eines besseren Belehren.
versuch's wo anderst, eine ET von 25 ist doch noch als recht Harmlos zu bezeichnen. Vorrausgestzt natürlich, dass alles freigängig ist u. die Felgen nicht über die Karosserie hinausragen - denn so weit ich Informiert bin, ist dies so nicht mehr zulässig.
Aber die Begründung, generell eine Felge mit ET 25 nicht einzutragen, erscheint mir nicht ganz nachvollziehbar...

Ich habe schon Felgen in einer Größe von 8x18 ET 35 inkl. Spurplatten mit einer Breite von 20mm pro Seite eingetragen bekommen (also eine effektive ET von 15).
U. was die Radlager betrifft, so sollte dies doch eigentlich Dein persönliches Problem sein - lasse mich aber dsbzgl. gerne eines besseren Belehren.
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Audi1001
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
Also die Felgen stehen aus der Karosserie raus, das sagt er macht er , er will nur ein Vergleichsgutachten haben wegen der ET !
- inge quattro
- Projektleiter
- Beiträge: 3247
- Registriert: 25.03.2005, 19:26
- Wohnort: bei Landau/Isar
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
Servus Audi1001,
also wenn's dem TÜV'ler rein um die ET geht und deine Breite(9,5"), was ja auch ins Gewicht fällt, nicht in Kombination mit der ET das Problem ist, hätte ich vielleicht einen Tip für dich...
Auf meinem S4 C4, wo das Fahrwerk und Radlager ja gleich zum 200 20V sein sollte, hab ich die RS4 B5 Alus drauf und auch eingetragen. Dimensionen sind 8,5 x 18 ET20 mit 225/40ZR18. AUDI Teile Nr. der Felge lautet 8D0 601 025 T. Dein TÜV'ler sollte die Unterlagen/Freigaben dafür einsehen könnten, dann hat er sein Vergleichsgutachten zwecks ET...
Gruß
Thorsten
also wenn's dem TÜV'ler rein um die ET geht und deine Breite(9,5"), was ja auch ins Gewicht fällt, nicht in Kombination mit der ET das Problem ist, hätte ich vielleicht einen Tip für dich...
Auf meinem S4 C4, wo das Fahrwerk und Radlager ja gleich zum 200 20V sein sollte, hab ich die RS4 B5 Alus drauf und auch eingetragen. Dimensionen sind 8,5 x 18 ET20 mit 225/40ZR18. AUDI Teile Nr. der Felge lautet 8D0 601 025 T. Dein TÜV'ler sollte die Unterlagen/Freigaben dafür einsehen könnten, dann hat er sein Vergleichsgutachten zwecks ET...
Gruß
Thorsten
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
HI ihr,
Ich dachte es geht um die Lauffläche des Reifens, also das diese nicht über die Karosse raus stehen darf
Gruß
nicht mehr ? Wann wurde das denn entschieden?Vorrausgestzt natürlich, dass alles freigängig ist u. die Felgen nicht über die Karosserie hinausragen - denn so weit ich Informiert bin, ist dies so nicht mehr zulässig.
Ich dachte es geht um die Lauffläche des Reifens, also das diese nicht über die Karosse raus stehen darf
Gruß
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Mario20v
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
@Michael Turbo Sport
RILI 78/549/EWG
– In dem Teil, der durch die Radialebene
30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet
wird, muss die Gesamtbreite der
Abdeckungen mind. die Gesamtbreite
des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen,
Scheuerleisten u. -rippen auf
Reifenflanken bleiben unberücksichtigt
– die hinteren Kanten der Abdeckungen
dürfen nicht oberhalb einer horizontalen
Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte
liegt u. der Schnittpunkt der hinteren
Kanten mit dieser Ebene (Punkt A
der Abbildung 2) muss innerhalb der
Längsmittelebene des Reifens liegen
– Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen
möglichst nahe am Reifen liegen.
Vor allem innerhalb des Teiles, der durch
Radialebenen gebildet wird, müssen
erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe (p)
der Außenkanten der Abdeckungen
muss mind. 30 mm betragen. Sie darf
sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm
verringern u. der Abstand (c) zwischen
den Unterkanten der Abdeckungen der
durch die Radmitte verlaufenden Achse
darf den statischen Durchmesser des
Reifens nicht übersteigen.
§ 36a, Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen
– Räder müssen über der oberen Hälfte
eine Abdeckung haben
– Laufflächenbreite der Reifen muss
mind. abgedeckt sein
– äußerer Rand der Abdeckung muss
möglichst weit seitlich herumgezogen
sein
– vordere u. hintere Kante der
Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb
der waagrechten Radmittellinie
enden
Es genügt die Abdeckung
– am Vorderrad eines Krad nach hinten,
die oberhalb des Scheitelpunktes des
Rades beginnt
– an Vorderrädern drehschemelgelenkter
Anh nach oben durch Aufbau
– für unter Aufbau von Kippern liegenden
Rädern nach hinten, wenn die Oberkante
der Abdeckung mind. auf gleicher
Höhe mit der Reifenoberkante liegt.
Geklaut bei Verkehrsportal.
RILI 78/549/EWG
– In dem Teil, der durch die Radialebene
30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet
wird, muss die Gesamtbreite der
Abdeckungen mind. die Gesamtbreite
des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen,
Scheuerleisten u. -rippen auf
Reifenflanken bleiben unberücksichtigt
– die hinteren Kanten der Abdeckungen
dürfen nicht oberhalb einer horizontalen
Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte
liegt u. der Schnittpunkt der hinteren
Kanten mit dieser Ebene (Punkt A
der Abbildung 2) muss innerhalb der
Längsmittelebene des Reifens liegen
– Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen
möglichst nahe am Reifen liegen.
Vor allem innerhalb des Teiles, der durch
Radialebenen gebildet wird, müssen
erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe (p)
der Außenkanten der Abdeckungen
muss mind. 30 mm betragen. Sie darf
sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm
verringern u. der Abstand (c) zwischen
den Unterkanten der Abdeckungen der
durch die Radmitte verlaufenden Achse
darf den statischen Durchmesser des
Reifens nicht übersteigen.
§ 36a, Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen
– Räder müssen über der oberen Hälfte
eine Abdeckung haben
– Laufflächenbreite der Reifen muss
mind. abgedeckt sein
– äußerer Rand der Abdeckung muss
möglichst weit seitlich herumgezogen
sein
– vordere u. hintere Kante der
Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb
der waagrechten Radmittellinie
enden
Es genügt die Abdeckung
– am Vorderrad eines Krad nach hinten,
die oberhalb des Scheitelpunktes des
Rades beginnt
– an Vorderrädern drehschemelgelenkter
Anh nach oben durch Aufbau
– für unter Aufbau von Kippern liegenden
Rädern nach hinten, wenn die Oberkante
der Abdeckung mind. auf gleicher
Höhe mit der Reifenoberkante liegt.
Geklaut bei Verkehrsportal.
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Audi1001
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
HI dacht er nicht es muss mal auf einem Audi 44 Q Eingetragen sein !
Das mit den Felgeb überstehen, basiert daher das man als man die die Gesetzte früher gemacht hat es
hieß das die Reifen nicht rausgucken dürfen und diese abgedeckt sein müssen und niemand
damals auf die Idee kam das es mal Felgen gibt die rausschaueb und sich der Reifen schräg rüberzieht !
Richtig genommen darf man es jetzt nicht mehr eintragen, aber das würde er machen,
er will einfach ein Vergleichsgutachten wegen der ET das dieses mal genehmigt wurde auf so einem Auto ?
Wer hat denn sowas und kann mir weiterhelfen ?
Das mit den Felgeb überstehen, basiert daher das man als man die die Gesetzte früher gemacht hat es
hieß das die Reifen nicht rausgucken dürfen und diese abgedeckt sein müssen und niemand
damals auf die Idee kam das es mal Felgen gibt die rausschaueb und sich der Reifen schräg rüberzieht !
Richtig genommen darf man es jetzt nicht mehr eintragen, aber das würde er machen,
er will einfach ein Vergleichsgutachten wegen der ET das dieses mal genehmigt wurde auf so einem Auto ?
Wer hat denn sowas und kann mir weiterhelfen ?
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matze
- Projektleiter
- Beiträge: 3193
- Registriert: 06.11.2004, 16:48
- Wohnort: Dörndorf aber sehr oft auch Köln
Re: Dringend wer kann helfen wegen Felgeneintragung
es gab doch auch 200 quattros mit der uri felge 8X15 und ET20 oder so
gruß matze
gruß matze
1x Audi 90 Typ89 quattro 10v Turbo
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