Multifuzzi unreparabel (?)

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kevin's100er
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von kevin's100er »

OPA_HORCH hat geschrieben:Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ( und um die geht es hier, denn die Ware ist von Anfang an mangelhaft ) brauchst Du nach einhelliger Rechtsprechung keine Rechnung vorlegen - es genügt, den Kauf bei dem Anspruchgegner ( dem Händler ) glaubhaft zu machen, was durch die Ebay-Kaufabwicklung bereits geschehen ist: Der Händler weiß also, dass Du den reklamierten Multifuzzi bei ihm gekauft hast - und wenn er nicht in der Lage ist, Dir einwandfreie Ware zu liefern, dann muß er Dir Dein Geld zurückzahlen.Punkt!

Gruß Wolfgang
Ist vollkommen richtig und sollte auch so durchgeführt werden!

MfG
Kevin
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OPA_HORCH
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von OPA_HORCH »

Um hier keine Missverständnisse zu erzeugen:
Der Händler hat grundsätzlich zunächst das Recht auf Nacherfüllung ( also Reparatur oder Neulieferung nach seiner(!) Wahl - da der Multifuzzi nicht repariert werden kann, bliebe also nur Neulieferung ). Dieses Recht kann der Käufer dem Verkäufer nicht nehmen ( aber der Verkäufer kann natürlich darauf verzichten und gleich dem Käufer den Kaufpreis plus Portokosten zurückerstatten ).
Erst wenn nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen durch den Händler der Mangel nicht beseitigt ist, hat der Kunde damit ( also ohne die sonst notwendige Fristsetzung ) einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages - also hier Rückerstattung des Kaufpreises plus Porto - so sehen es das BGB und die aktuelle Rechtsprechung dazu.

Gruß Wolfgang
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fischi
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von fischi »

Ich hatte am Freitag ein vielversprechendes Telefonat und kann meinen Multifuzzi zum Umtausch zurückschicken. Also nicht meckern, sondern lieber erstmal Kontakt aufnehmen!
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von OPA_HORCH »

fischi hat geschrieben: Also nicht meckern, sondern lieber erstmal Kontakt aufnehmen!
Natürlich ist in diesem Fall die Kontaktaufnahme zum Verkäufer die einzige vernünftige Möglichkeit und auch notwendig, um diesem die Chance zu geben den Mangel abzustellen - und für einen selber, eine mängelfreie Ware zu erhalten. Es kann aber nicht schaden zu wissen, dass man dabei nicht auf die Gnade und Barmherzigkeit des Verkäufers angewiesen ist, sondern einen knüppelharten gesetzlichen Anspruch hat - was einen natürlich keinesfalls daran hindern sollte, die Dinge sachlich und freundlich anzugehen...

Gruß Wolfgang
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von SI0WR1D3R »

fischi hat geschrieben:Ich hatte am Freitag ein vielversprechendes Telefonat und kann meinen Multifuzzi zum Umtausch zurückschicken. Also nicht meckern, sondern lieber erstmal Kontakt aufnehmen!

Hab ich gestern gemacht ;)

Allerdings zweifelte ich an den Vorfällen meinerseits, welche aber Wolfgang direkt beantwortet hat!

Besten Dank!!

Grüße

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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von SI0WR1D3R »

So erste Zwischenfälle, dank der nicht vorhandenen Unterlagen...



"


Hallo XYZ,

moin, moin..

ich brauch bitte die rechnungsnr. um zu prüfen welchen sensor sie bekommen haben und wann.

viele grüße

jasmin märtens

- autoteile-sievers


"


Grüße

Woifal, der nun mal seine Paketnummern etc angeben muss...
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von fischi »

Daß Du den Papierkram nimmer hast, kannst Du dem Verkäufer allerdings schlecht anlasten :D
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Re: Multifuzzi unreparabel (?)

Beitrag von SI0WR1D3R »

Ja da hast du Recht.

Allerdings müsste der von Mir ja auch genügend Unterlagen haben um sehen zu können wer was wann gekauft hat?

Aber dies bringt mich ja momentan nicht weiter. Ich hoffe ich bekomme ne Antwort und versuche auch das ganze dann reibungslos abzuwickeln ;)

Grüße

Woifal
MfG
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