Frage wg. Kurzzulassung

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fischer

Frage wg. Kurzzulassung

Beitrag von fischer »

Hallo und einen schoenen guten Abend,

ich hatte meinen quattro am 06.01.05 abgemeldet und in die Garage gestellt. Nun möchte ich meinen Audi kurz einen Tag zulassen, bevor im Herbst eine Vollabnahme fällig ist. Er hat noch bis September 06 TüV. Also nur Doppelkarte, ASU, Brief, Kennzeichen fällig? Dann anmelden und am nächsten Tag wieder abmelden? So hatte ich mir das gedacht. Wie berechnet das Finanzamt eine solche quasi Ein-Tages-Zulassung eigentlich ?
Vielen Dank und gute Fahrt,

Dirk

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pogolie
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Beitrag von pogolie »

Moinsn....

Bei mir is das zwar noch nich so lang her, aber ganz genau weiss ich das nich mehr :?

Glaub Die Städtischen Gebühren ligen bei ca 15 euro..dann musst noch die Kennzeichen Bezahlen. Dafür hatte ich 16 euro bezahlt...Nach 7 Tagen kannst die dann im Müll hauen.....

bis denn
Audi 100 C4 Avant 2,6 ABC BJ. 1993

„Das Auto hilft uns, schneller zur nächsten Werkstatt zu kommen, als es zu Fuß möglich wäre.”
fischer

Beitrag von fischer »

hallo und danke.
Eigentlich wollte ich meine Kennzeichen mit ASU zum Tüv bringen, ganz normal anmelden. TüV habe ich ja noch. Dann am nächsten Tag wieder abmelden. Oder ist das vorher dem STVA zu erklären ?
P.S. : Hoffentlich ist das richtig, hier zu posten :-)
War mir nicht sicher ob es in den Talk oder hierhin gehört.

Schönen Abend,

Dirk
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pogolie
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Beitrag von pogolie »

Glaub ich hab dich falsch verstanden...

Du willst ihn nur für einen Tag anmelden??

warum??
Wegen deiner Versicherrung, oder weil sonst dein Kennzeichen verfällt?
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fischer

Beitrag von fischer »

sorry, ist wg. der sonst später fälligen Vollabnahme.
Nach 18 Monaten verfällt meines Wissens nach der Brief.
Daher meine Anfrage, ich denke ich habe mit Kurzzulassung mein Anliegen falsch umschrieben.

Schöne Grüße aus dem Bergischen,

Dirk
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pogolie
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Beitrag von pogolie »

Hatten uns grad überschnitten

Kann dir aber ruhigen Gewissens sagen, dass mein Kumpel das auch so macht..

Hat noch keiner gefragt, warum oder wieso..
Dumm sind aber eben die AN ABmeldegebühren...
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Horst S.
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Re: Frage wg. Kurzzulassung

Beitrag von Horst S. »

fischer hat geschrieben:Hallo und einen schoenen guten Abend,

ich hatte meinen quattro am 06.01.05 abgemeldet und in die Garage gestellt. Nun möchte ich meinen Audi kurz einen Tag zulassen, bevor im Herbst eine Vollabnahme fällig ist. Er hat noch bis September 06 TüV. Also nur Doppelkarte, ASU, Brief, Kennzeichen fällig? Dann anmelden und am nächsten Tag wieder abmelden? So hatte ich mir das gedacht. Wie berechnet das Finanzamt eine solche quasi Ein-Tages-Zulassung eigentlich ?
Vielen Dank und gute Fahrt,

Dirk

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Vergiss es, ich hab letztes Jahr mit Doppelkarte - Kurzkennzeichen (4 Tage, dann kannst du das Kennzeichen in den Müll kicken) - Gebühren - Nummernschild ca. 85 Euro bezahlt.

und das wegen 4 Tage.

Nie wieder ... :twisted: ... den nächsten Verkäufer hab ich angefleht dass er ihn angemeldet lassen soll und ich ihn nur nachhause fahren und Tags drauf ummelde.
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André
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Beitrag von André »

Also das Finanzamt ist das geringste Problem an der Sache, die rechnen m.W.n. taggenau ab, zur Not auch nur einen Tag.

Aber:
a) Du musst heite meistens nen lastschrifteinzug für die Steuer erteilen, ich würde nicht völlig ausschliessen wollen, dass das Geld auch erstmal abgebucht wird.
b) Die Variante Kurzzeitkennzeichen bringt m.M.n. gar nichts bzgl. der Vollabnahme (KZK braucht keine gültige HU, wenn ich nicht irre)

c) Ich denke, dass sich das nicht rechnen wird, den Wagen für einen Tag zuzulassen. Der Brief ist eh verfallen dank neuer Zulassungspapiere, wird also neu ausgestellt. Lässt Du ihn jetzt zu, ist der neue nach der nächsten Zulassung auch schon voll (nur 2 Einträge). Neben der Steuer (das wird am Ende pillepalle sein), ist auch Versicherung fällig, i.d.R. ist da aber ein voller Monat fällig (ggf. in Deine Versicherungsbedingungen schauen, da steht die Staffelung für unterjährige Verträge drin).
Wenn Du dann noch die reinen Gebühren (+ggf. Fahrtkosten zur Zulassungstelle, +ASU (? klingt so, als wäre die jetzt fällig)) dazurechnst, glaube ich eher nicht, dass Du unter 50Eur wegkommen wirst. Soviel kann man allerdings grob an Zusatzkosten für ne Vollabnahme statt normaler HU rechnen.

Wenn man ein "gutes" Kennzeichen erhalten, würde es vieleicht Sinn machen (weiß nicht genau, wie da die Bedingungen sind), aber für die Vollabnahme lohnt das m.M.n. zur Zeit nicht.

Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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haiforelle
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Beitrag von haiforelle »

Die Aussage mit dem Finanzamt ist so nicht ganz richtig. Die rechnen zwar Taggenau ab aber nur nach minimal einem Monat. Das heist auch wenn der Wagen nur einen Tag angemeldet ist wird für einen Monat (30 Tage) abgerechnet.
Fällig ist ggf. AU für 25 Euro ?? sowie HU 50 Euro??. Zu den Untersuchungen kann man auch mit den Nummerschildern am PKW ohne Stempeln fahren (gehört ja zu dem Zulassungsverfahren).
Dann kommen noch Gebühren für:
- Zulassung : 10,60 Euro
- 2 Siegel : 0.60 Euro
- Ausstellung Zulassungsbescheinigung I u. II von 12,00 Euro dazu

Bei meiner Zulassung meines Audi 80 letzte Woche für eine paar Tage wurde mir aber vom GÜF-Prüfer gesagt, das seit einiger Zeit die Fahrzeuge bis zu 7 (sieben) Jahre abgemeldet sein können ohne eine Vollabnahme durchführen zu müssen. Ist Rükwirkend, das heist PKWs die 2003 Angemeldet waren haben Zeit bis 2010.
Diese Aussage muss ich am Montag noch auf der Zulassungsstelle hinterfragen.

Die zugeteilte Nummer wird aber weiterhin nach 18 Monaten eingezogen. Danach gibt es eine neue.

Versicherung fällt auch noch an. Sollte in der Regel wohl aber nicht das Problem sein. Bei meiner letzten Kurzzeitzulassung waren auch das aber 25 Euro.

Die Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage zählen nicht als regulären Zulassung.

Harald
Fabian
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Beitrag von Fabian »

Hallo,


die Vollabnahme nach mehr als 18 Monaten Stilllegung ist seit kurzem Schnee von gestern.


Gruß
Fabian
Björn Sch.

re

Beitrag von Björn Sch. »

Hallo Fabian!
Wurd das denn jetzt auf 6 Jahre angehoben oder warum ist es Schnee von gestern?

Gruß Björn
fischer

Beitrag von fischer »

Fabian hat geschrieben:Hallo,


die Vollabnahme nach mehr als 18 Monaten Stilllegung ist seit kurzem Schnee von gestern.


Gruß
Fabian
Hallo,
gibt es das irgendwo nachzulesen?
Ich hatte vor einer Woche ein Gespräch mit der Zulassungsstelle, die wussten da ueberhaupt nichts von..
fischer

Beitrag von fischer »

@ Fabian:

Benötige dringend eine Info wg. der laut dir nicht mehr gültigen "18 Monate Regelung nach Abmeldung"
Gibt es evtl. einen offiziellen Link, Gesetzestext o.ä. ?
Mein Straßenverkehrsamt verneint die Aussage, das diese "18 Monate Regelung" passe sei.

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort oder Verweis auf eine Quelle.
Schönes Wochenende,

Dirk
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André
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Beitrag von André »

fischer hat geschrieben:Gibt es evtl. einen offiziellen Link, Gesetzestext o.ä. ?
Ich wollte ja erst nur schreiben, dass google Dein Freund ist ;)

... aber man muss seinen Freund schon gut kennen, damit er einem immer antwortet :roll:

Also: es gab am 25.4.06 ne längliche Änderung zum Zulassungsrecht, aus der möglicherweise (!) hervor geht, dass erst nach 7 Jahren ne Vollabnahme nötig wird.

Link auf das PDF der Verordnung aus dem Bundesgesetzblatt.
Relevant scheinen mir für die Sache hier die §§ 14 Abs 2, 30 und 44 Abs 1.

In §14 steht (kann das jetzt nicht rauskopieren, weil Kennwort), dass ein Fz. bei Wiederzulassung ggf. eine Untersuchung nach §29 STVZO braucht, das ist ne normale HU. Ein Verweis auf §21 (Vollabnahme) gilt nur, wenn die Fahrzeug- und Halterdaten nicht mehr anderweitig, z.B. über das Verkehrszentralregister, festgestellt werden können.
(§30 beschreibt dann ausführlich, was dort alles gespeichert wird)
In §44 steht dann, dass das Zentralregister die Daten nach (erst) 7 Jahren zu löschen hat. Solange wären die Daten also vorhanden, woraus man schließen kann (!), dass bei Wiederzulassung auch nach mehreren Jahren eine HU nach §29 ausreicht.

Ich formuliere das ganze etwas vorsichtig, weil ich z.B. nicht genau weiß, was da vorher dringestanden hat, also worauf sich rechtlich die Vollabnahme nach >18 Monaten begründet. Stutzig macht halt, dass nach §27 STVZO ein Fz. nach 18 Monaten nach wie vor als endgültig stillgelegt gilt, nicht mehr als vorübergehend, die "18 Monate Monate Regelung nach Abmeldung" gibt es also nach wie vor.
Die Verlängerung der Frist bis zur Vollabnahme kann damit vereinbar sein, muss aber nicht...

Da das ganze relativ neu und dazu recht kryptisch in den Änderungen verteilt ist (war es überhaupt beabsichtigt, dass die Änderung das bewirkt?), kann ich mir gut vorstellen, dass auch die Zulassungsstellen das bisher nicht kennen, bzw. die Auswirkungen bisher nicht endgültig bewerten können.

Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
fischer

Hallo Andre und vielen Dank

Beitrag von fischer »

ich hatte vor meinem erneuten Posting google bemueht, längere Zeit.
Ich bin jedoch nicht wirklich fündig geworden, daher meine erneute Anfrage.
Vielen Dank fuer die umfangreiche Information, ich sehe mir das in Ruhe an. Evtl. komme ich in diesem Thread nochmals auf das Thema zurück.
Die Info liest sich zumindest anders als Fabian es in seinem Posting formulierte.
Viel Spass an alle zum Angrillen 2006 :-)
2007 würde ich gern dabei sein :)

Ein sonniges Wochenende,

Dirk
Michael960
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Beitrag von Michael960 »

Heißt das, daß sich mein Problem, daß mein Audi eigentlich im Mai zum TÜFF müssen hätte, erledigt hat? Wenn ja, wann muß er dann wieder? Werden die abgemeldeten Monate angerechnet?

Gruß, Michael
Audi 100 Typ 44 Avant Sport TDI (EZ: 11/1990) [Motor: 1T, 120 PS]
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Beitrag von André »

Michael960 hat geschrieben:Heißt das, daß sich mein Problem, daß mein Audi eigentlich im Mai zum TÜFF müssen hätte, erledigt hat? Wenn ja, wann muß er dann wieder? Werden die abgemeldeten Monate angerechnet?
Das ist für mich jetzt ne komplett andere Fragestellung.
Es ging hier bisher um die Notwendigkeit einer Vollabnahme bei Wiederzulassung nach längerer Zeit. Da hat sich offenbar was geändert. (*)

Bzgl. der HU als solches hat sich (bzgl. der Fristen) m.W.n. nix geändert und darum geht es ja bei Dir.
- Bei einem angemeldeten Auto darf die letzte HU max. 2 Jahre zurückliegen, sonst ist der Termin überschritten.
- Für ein abgemeldetes Auto besteht keine Pflicht oder Notwendigkeit für eine HU (darf eh nicht am Straßenverkehr teilnehmen ;) ).
- Bei Wiederanmeldung eines Fz. darf die letzte HU auch max. 2 Jahre zurückliegen, falls sie länger her ist, muss vor der Zulassung eine neue durchgeführt werden.
(Je nach Bundesland wird glaub ich verlangt, dass die HU bei Zulassung noch ne gewisse Zeit (so ca. 2Monate) gültig sein muss, damit keine neue fällig ist)

Zur Anrechnung der abgemeldeten Monate: Ich glaube (ggf. das nochmal nachlesen), dass bei einer verpäteten HU-Vorführung, weil der Wagen bei Fälligkeit abgemeldet war, nicht - wie sonst jetzt üblich - die Gültigkeitsdauer zurückdatiert wird auf den Monat der ursprünglichen Fälligkeit. Das ist aber dann auch nix jetzt neues.

(*) Die Grundlagen für ne Vollabnahme und für ne HU sind eigentlich grundlegend verschieden und überschneiden sich nur wenig. Einzig gilt ne Vollabnahme wohl auch immer automatisch als HU.
Bsp. bezogen auf die bisherige (!) "18-Monats-Regel" dazu: Wenn man einen Wagen zur HU bringt, dann im nächsten Monat abmeldet (23 Monate Rest-"Tüv"), und nach 19 Monaten wieder anmeldet (4 Monate Rest-"Tüv"), war dort trotzdem eine Vollabnahme fällig, weil eben der Wagen endgültig stillgelegt war. Dass er dann auch ne neue HU gekriegt, war dann quasi Zufall, aber keine echte Notwendigkeit.

Ciao
André
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haiforelle
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Beitrag von haiforelle »

Ich hatte gestern meinen Audi 80 wieder abgemeldet und die wirklich nette Dame vom Amt hat sich echt Zeit genommen und mir ausführlich die Sachlage geschildert.

Ergebnis:
Die 6 Jahre sind noch nicht amtlich!

Das heist es gibt zwar die Möglichkeit, wie im Posting weiter oben sehr gut beschrieben, das man den Text dahin gehend auslegen könnte. Doch leider wird es in den Zulassungstellen weiterhin wie gehabt behandelt. Zur Zeit steht auch noch in den der neuen Zulassungsbescheinigung die 18 Monate- Regelung definitiv drin.

Also vorerst weiterhin alle 17 Monate den Wagen einmal anmelden.
fischer

Beitrag von fischer »

Guten Abend,

danke sehr für die Info.
Dann werde ich den Wagen Anfang Juli an- und wieder abmelden.
Sicher ist sicher.

Schönen Abend noch,

Dirk
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