Explosionszeichnung Scheinwerfer 200 20V gesucht
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Explosionszeichnung Scheinwerfer 200 20V gesucht
Ich suche eine Explosionszeichnung von einem Scheinwerfer mit elektischer Höhenverstellung vom 200 20V. Ich hatte meine Scheinwerfer vor einigen Jahren mal zerlegt, zwecks Reinigung. Danach fiel mir irgendwann mal auf, daß die Scheinwerfer bei Verstellung gegeneinander arbeiten, d.h. einer geht rauf, einer geht runter. Evtl habe ich etwas falsch zusammengebaut? Hat das schon mal einer gehabt? Der Tüv wird bestimmt meckern, wenn ich das nicht in Ordnung bringe (muß nächste Woche hin). Sind die Motoren für rechts und links eigentlich die gleichen? Kann ich da etwas umpolen?
Gruß aus Hamburg,
Axel.
Gruß aus Hamburg,
Axel.
- Jens 220V-Abt-Avant
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- Registriert: 05.11.2004, 19:40
- Fuhrpark: soll ich da jetzt etwa alle...?
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Moin,
Du hast schlicht und ergreifend zwei verschiedene SChweinwerfer (unterschiedlicher Baujahre) und die Anlenkung der Reflektoren wurde irgendwann einmal geändert. Einmal läuft diese direkt Motor-Reflektor, beim anderen Motor-Wippe-Reflektor.
Klemm an einem Motor die Kabel um und gut ist.
Gruß
Jens
Du hast schlicht und ergreifend zwei verschiedene SChweinwerfer (unterschiedlicher Baujahre) und die Anlenkung der Reflektoren wurde irgendwann einmal geändert. Einmal läuft diese direkt Motor-Reflektor, beim anderen Motor-Wippe-Reflektor.
Klemm an einem Motor die Kabel um und gut ist.
Gruß
Jens
§ 50,8 StvZO und Eu-Richtlinie 76/756 i.d.F.8/84EWG:
Seit Erstzulassung 1.1. 1990 ist eine während der Fahrt wirksame Höhenverstellung der Hauptscheinwerfer vorgeschrieben. Ob automatisch (Niveauregulierung) oder manuell (eben der Schalter) ist dabei egal.
Der TÜV hat bei mir allerdings immer nur den Schalter gesucht und falls vorhanden nix bemängelt. Getestet wurde das Ding nie. Ich habe mal einen Audi aus der CH importiert, der das nicht hatte. Für eine Ausnahmegenehmigung wollten die Är*** beim Landratsamt/TÜV über 100 DM, also hab ich einen Schalter genommen, reingesetzt (aber nicht angeschlossen) und gut war. §21 und 2x §29 ohne Probleme.
Guck mal hier, ob in den Schaltplan die Kabelfarben erklärt werden: http://nhh666.interbgc.com/audi/isham/index-5.html.
Ansonsten einfach ausprobieren, passieren kann nix außer dass sich der Motor andersrum dreht.
Grüßle,
Bastian
Seit Erstzulassung 1.1. 1990 ist eine während der Fahrt wirksame Höhenverstellung der Hauptscheinwerfer vorgeschrieben. Ob automatisch (Niveauregulierung) oder manuell (eben der Schalter) ist dabei egal.
Der TÜV hat bei mir allerdings immer nur den Schalter gesucht und falls vorhanden nix bemängelt. Getestet wurde das Ding nie. Ich habe mal einen Audi aus der CH importiert, der das nicht hatte. Für eine Ausnahmegenehmigung wollten die Är*** beim Landratsamt/TÜV über 100 DM, also hab ich einen Schalter genommen, reingesetzt (aber nicht angeschlossen) und gut war. §21 und 2x §29 ohne Probleme.
Guck mal hier, ob in den Schaltplan die Kabelfarben erklärt werden: http://nhh666.interbgc.com/audi/isham/index-5.html.
Ansonsten einfach ausprobieren, passieren kann nix außer dass sich der Motor andersrum dreht.
Grüßle,
Bastian

