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Petrus

Eintragung nicht mehr notwendig?

Beitrag von Petrus »

Hallo zusammen,

in meinem Fahrzeugschein (100er Quattro Sport) sind die Rädergrößen 185/65R15 87T M+S und 215/60 R15 93V eingetragen.
Nun habe ich bei den Reifenfreigaben von Audi folgende Größe gesehen, die auch bei mir passen könnte.

Und zwar 195/65 R15 91T. In der ersten Spalte steht zwar Audi 200 Allrad aber die ABE-Nr. für das Fahrzeug ist die gleiche wie bei mir (403/1).

Und der Typ auch, nämlich 44Q.

Wie ja einige Quattro-Fahrer bereits bei den KLR´s leidlich erfahren mussten, wie Behörden beharrlich auf der ABE-Nr. und den Fahrzeugtyp herumreiten, kann man dies doch nun zu meinem Vorteil umdrehen und sagen, daß DIES doch das gleiche Auto sei. Laut ABE.
:wink:

Bei den neuen Fahrzeugscheinen brauch man nicht alle Reifengrößen eintragen zu lassen, solange sie werkseitig freigegeben sind. Kann ich jetzt bedenkenlos die 195er fahren oder wie?


Bild
Passat Syncro

Beitrag von Passat Syncro »

Wenn die ABE Nummer stimmt, kannst du die Freigabe auch Verwenden.
reinhold2709

Beitrag von reinhold2709 »

Hi Petrus,

zu ABE kann ich nichts beitragen, ABER:

die 195/65er haben einen größeren Abrollumfang als die werksseitig vorgesehenen 205/60er (bzw. 185/65). Der Tacho würde daher eine geringere Geschwindigkeit anzeigen, als tatsächlich gefahren wird - und das ist JEDENFALLS UNZULÄSSIG!!! Ob dieses Problem durch Justieren des Tachos behoben werden kann, weis ich nicht.

Gruß und schöne Feiertage, Reinhold
Christian S.

Beitrag von Christian S. »

Hallo Reinhold,

da irrst Du Dich. Laut Toleranzkatalog geht das in Ordnung.
Im übrigen sind bei den Sport/Exclusiv/20V ja ab Werk die 215er eingetragen, und die sind mit ihren 1950 mm. Abrollumfang sogar höher als die 195/65-15 mit 1935 mm. Die 185/65-15 hingegen sind nur 1895 mm. "lang", also ist alles was zwischen 1895 und 1950 liegt in jedem Fall OK, aber je nach Argumentation bekäme man hier in D sogar noch deutlich kleinere oder größere Reifen eingetragen. Ist alles eine Frage welche der beiden Größen als Bezugsgröße genommen wird.

Gruß
Christian S.
reinhold2709

Beitrag von reinhold2709 »

Nachtrag:

gemäß StVO § 57 Abs. 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG vom 26.06.1975

Gruß, Reinhold
reinhold2709

Beitrag von reinhold2709 »

Sorry, ich habe mich in der Eile geirrt. Ich bin von meinem 100Q, der normal mit 205/60/15 (bzw. 185/65/15 als WR) ausgestattet ist, ausgegangen.

Die 195/65/15 haben tatsächlich einen minimal geringeren Radumfang als die 215/60/15. Die Tachoabweichung würde daher zuzlässig.

Gruß, Reinhold
Passat Syncro

Beitrag von Passat Syncro »

Da die Tachos meist eh vorgehen, macht ein größerer Abrollumfang eher eine genauere Anzeige.
Christian S.

Beitrag von Christian S. »

Hallo Martin,

ganz genau.
Nur leider musst Du das auch beweisen können, was bei Allradfahrzeugen schwierig und kostspielig ist. Beim Fronti genügt der Ausdruck eines ADAC-Tachoprüfstandes (für Mitglieder kostenlos), während für den quattro ein Allradprüfstand benötigt wird. Beim VFL könnte man immerhin noch die Kardanwelle abflanschen, beim Torsendiff. geht das schlecht bis gar nicht :(

Gruß
Christian S.
Petrus

Beitrag von Petrus »

Passat-Syncro hat geschrieben:Wenn die ABE Nummer stimmt, kannst du die Freigabe auch Verwenden.
Ist das 100% Wasserdicht? Oder soll ich lieber bei meinem Dekra-Fuzzi vorbeischauen und nachfragen?

Das mit dem Abrollumfang ist klar. Liegt zwischen 185er und 215er. Also muss es technisch funzen. Nur die rechtliche Frage mit der Eintragerei ist unklar. :?

Edit: Am besten ich schreibe Audi an und die sollen mir explizit für meinen Audi 100 Quattro Sport die freigegebenen Größen nennen.
Zudem wollte ich bei Audi auch noch die Achseinstellwerte für den Audi 100 Quattro Sport in Erfahrung bringen.

Hat da jemand ne email Adresse von Audi?
Passat Syncro

Beitrag von Passat Syncro »

Freigaben und Gutachten beziehen sich ja auf die ABE Nummer eines Fahrzeuges. Das 100 oder 200 ist nur die Verkaufsbezeichnung.
In der ABE werden alle nötigen Technischen Fakten, Daten und Typen Festgelegt.

Also wenn deine ABE mit der Nummer in der Freigabe Übereinstimmt, dann ist diese auch Absolut für dein Fahrzeug gültig.
Christian S.

Beitrag von Christian S. »

Hallo,

ob das "100% wasserdicht" ist weiß ich nicht.
Ein Problem könnte sein, das im ersten Feld "162 kW 20V" steht.
100 und 200 sind wirklich nur Verkaufsbezeichnungen, aber die Leistungsangabe schränkt die Freigabe meiner Meinung nach schon irgendwie ein, auch wenn die ABE-Nr. die gleiche ist. Fragt sich, was schwerer wiegt.
Ich will mir das nachher auch ausdrucken, falls ich nicht zu blöd dazu bin (geht das überhaupt bei Directupload?!) weil ich das selbe Thema habe: 100 quattro Sport Exclusiv als NF Limo mit 195/65-15 M+S.
Da ich ohnehin nie etwas eintragen lasse (fast alle Änderungen die ich mache sind unauffällig, ich weiß das sie ungefährlich sind, und wenn es hart auf hart kommt kann ich es nachträglich machen, wenn man weiß das die Änderungen ungefährlich sind weiß man auch das man schlimmstenfalls ein Verwangeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen muss, mehr kann nicht passieren) genügt mir dieser Schrieb.
Vielleicht äußert sich Vite ja mal dazu, ob ihm das genügen würde bei einer Polizeikontrolle bzw. ob er es für wahrscheinlich hält das sich Kollegen damit nicht zufrieden geben.
Ich hoffe ich habe ihn neulich nicht vergrault, mit meinem Anti-Polizei-Gemecker :roll:

Gruß
Christian S.
Petrus

Beitrag von Petrus »

@ Martin

Danke für die Antworten. ich denke da genauso wie du. Gleiche ABE-Nr. = gleiches Fahrzeug- ungleiche ABE-Nr.= ungleiches Fahrzeug. Genau DAS halten uns ja die Zulassungsstellen bei der KLR-Eintragung immer vor.

Ich hab jetzt mal ne email direkt an Audi geschickt. Mal sehen, ob die sich mal wieder mit so allgemeingültigem Gesülze abgeben oder mal ne konkrete und fahrzeugspezifische Aussage machen.

@ Christian

Wenn ich ne Antwort von Audi erhalte, dann werd ich sie hier natürlich publizieren, damit jeder was davon hat. :wink:
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André
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Beitrag von André »

Christian S. hat geschrieben:ob das "100% wasserdicht" ist weiß ich nicht.
Ein Problem könnte sein, das im ersten Feld "162 kW 20V" steht.
... aber die Leistungsangabe schränkt die Freigabe meiner Meinung nach schon irgendwie ein,
Genau so. Die 195er Freigabe gilte nur für den 20V, nicht für den Rest. (*)

.... anderenfalls dürfte man sonst auch die 165/14 auf 5,5" (55kW) auf dem Turbo fahren ;)
Ich will mir das nachher auch ausdrucken, falls ich nicht zu blöd dazu bin (geht das überhaupt bei Directupload?!)
Falls Du dazu zu blöd bist, druckst Du Dir die gesamte Freigabe eben von Ollis Homepage aus (hab ich den Tip nicht letzte Woche schon jemandem hier gegeben ?).

Im Übrigen, genauer als diese Freigabe für alle Motoren kriegt man die bei Audi auch nicht (@Petrus).
Einzig für den 20v bzw alle 200er müsste es noch was weiteres geben, da die SR-Freigabe ja für den 100er gilt, nur für die WR sind 100 und 200 zusammengefasst.

(*) Inwieweit dei 195er in die neuen Papiere noch eingetragen werden müssen, bin ich noch verunsichert, weil es da auch oft heisst, dass praktisch alles freigegeben ist, was eintragbar wäre bzw. die Grünen müssen nachweisen, dass es nicht eintragbar ist.

Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau

Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
Petrus

Beitrag von Petrus »

@ André

Ich werd bei Zeiten mal beim grün-weissen Verein aufschlagen und den Herren mal ne Prüfungsfrage stellen. :lol:

Ich kann mir schon vorstellen, daß der 195/65R15 auf dem 100er Sport freigegeben ist.
Dieser Reifen bzw. das Rad ist ja Aufwärts- sowie Abwärtskompatibel. Zudem hat der Sport ja auch die breiteren Kotflügel.
Der 165/14 auf 5,5" dürfte hingegen wegen der größeren Bremse beim Turbo nicht passen. Ist also nicht Aufwärtskompatibel.

Aber ich warte mal ab, was Audi und die Grünen sagen werden.
JörgFl

Beitrag von JörgFl »

naja... die 14 zöller passen ja audch nicht auf den Sport.. die bremse ist zu groß...
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