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eine etwas dumme Frage, aber ich muss sie einfach stellen.
Bei mir sind im Fahrzeugbrief vom 20V die 16" BBS-felgen (225/50 ZR16) nachträglich eingetragen.
Dürfte ich darauf auch Winterreifen der Grösse 225/50 ZR16 fahren oder gilt die Eintragung nur für Sommerreifen?
Sebastian hat geschrieben:ja das geht,zwar nicht als ZR sondern H oder V.Wird mit Aufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet.Da gibt es Bußgeld drauf (!)
Mir scheint die Antwort etwas missverständlich, daher versuche ich es mal etwas ausführlicher.
- Ja, die eingetragene Größe gillt immer für alle Reifensorten (Sommer, Winter, Allwetter) (*), also darfst Du auch 225/50ZR16 als WR fahren
.... sofern es die irgendwo gibt und Du sie bezahlen willst
- Für WR ist es grundlegend erlaubt, auch Reifen mit einer (etwas) niedrigeren Geschwindigkeitsklasse, als für das Fz notwendig, zu verwenden.
Dann muss diese erlaubte Geschwindigkeit für den Fahrer gut sichtbar vermerkt sein (i.d.R. ein kleiner Aufkleber in der Nähe vom Tacho) UND diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden (§36STVZO).
M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein (also Zusatzeintrag z.B. "auch genehmigt: 225/50 16H M+S")
(*) es sei denn es ist eben ein Eintrag mit dem Vermerk "M+S", der gilt dann entsprechend nur für Winterreifen (und Allwetter, wenn die nen M+S-Vermerk haben)
Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
im Schien muß das nicht vermerkt sein, die Reifen müssen M+S Kennung haben damit ist die Ausnahmegenehmigung für die niedrigere Geschwindigkeitsklasse erteilt, einzige Auflage ist besagter Aufkleber für die Max.Geschwindigkeit am Tacho.
Grundsätzlich ist jede eingetragene Reifengröße auch als Winterreifen erlaubt, obs Sinn macht bzw. bezahlbar ist muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich bin auch schon einen Winter mit 235ern gefahren - ganz toll idee, das ist richtig großes Kino Mag vielleicht in Schneelosen Gegenden noch halbwegs in ordnung gehen, hier "uff dr Alb" ist es Schwachsinn.
Btw: Ich poliere gerade 16er V8-BBS-Felgen, die zwei drei Winter lang genutzt wurden - wer sowas im Winter durchs Salz fährt gehört ebenfalls mit Opelfahren nicht unter 5 Jahren bestraft.
André hat geschrieben:
M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein (also Zusatzeintrag z.B. "auch genehmigt: 225/50 16H M+S")
Ciao
André
Wird normalerweise nur eingetragen wenn der Winterreifen eine abweichende Tragfähigkeitsklasse haben darf, ansonsten muss er den gleichen Loadindex wie der Sommerreifen haben.
Gruß
Helge
Prioritäten setzen: Schöner rasen oder schöner Rasen
André hat geschrieben:M.W.n. muss diese niedrigere Geschwindigkeitsklasse dann aber auch im Schein eingetragen sein
Wird normalerweise nur eingetragen wenn der Winterreifen eine abweichende Tragfähigkeitsklasse haben darf, ansonsten muss er den gleichen Loadindex wie der Sommerreifen haben.
Ahh, ok, wieder was gelernt.
Thx, Helge und Jens.
Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben