ist eine Reperatur eines Glas-Schadens der Windschutzscheibe im Fahrersichtbereich überhaupt zulässig?
Danke,
Turbaxel
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Typ 4AN / AAR klick --->
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<--- klick Typ 16L / HM: 


Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ??turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
+André hat geschrieben:Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ??turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Aber ok, Tüv-Prüfer erzählen auch mal Schrott, leider wahr.
Schau Dir mal bei carglass den Flash (*würg*) zu "Reparatur oder Neueinbau" an, der zeigt es denk ich ganz gut.
http://www.carglass.de/Windschutzscheibe.78.0.html
(ich vermute, dass sie sich auf §40STVZO beziehen: "...Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein...."
Ist natürlich etwas vage und wird wohl in irgendwelchen Zusatzvorschriften oder Urteilen dann genauer definiert)
Ciao
André