Scheibenreperatur im Fahrersichtbereich?

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turbaxel
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Scheibenreperatur im Fahrersichtbereich?

Beitrag von turbaxel »

Hallo,

ist eine Reperatur eines Glas-Schadens der Windschutzscheibe im Fahrersichtbereich überhaupt zulässig?

Danke,
Turbaxel :)
Alles Gute,
turbaxel

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Jens 220V-Abt-Avant
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Beitrag von Jens 220V-Abt-Avant »

Hi Axel,

klar ist das zulässig - warum denn nicht?

Gruß
jens
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turbaxel
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Hi Jens

Beitrag von turbaxel »

Hmmm,

habe ich schon beim TÜV gehört und hier gelesen:

http://www.lackfuchs.de/glasschaeden.aspx?ID=4

Die Jungs sollten es doch wissen, oder?
Alles Gute,
turbaxel

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mAARk
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Beitrag von mAARk »

Hallo,

Nur mal so nebenbei, (auch) hier in ZA sind solche Reparaturen im Fahrersichtbereich NICHT zugelassen - zumindest ist das die Aussage des größten Autoglasers hier.

Ciao,
maARk
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André
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Beitrag von André »

Ich kenne es auch so, dass es im Fahrersichtbereich nicht zugelassen ist.
Soweit ich weiß gibt es dafür einen ziemlich genau vorgeschriebenen Bereich, der als Sichtbereich definiert wird.
(irgendwie war der glaub ich relativ schmal aber ziemlich hoch ... jedenfalls nicht genau so, wie ich ihn erwarten würde).

@Axel wieso fragst Du eigentlich, wenn Du die Info schon u.a. vom Tüv hast ?

Im Zweifel muss man halt nen Glaser finden, der es macht, oder man scheitert eben daran.
Wenn es einmal gemacht ist, wird es i.d.R. wohl auch bei der HU nicht mehr auffallen.

Ciao
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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Jens 220V-Abt-Avant
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Beitrag von Jens 220V-Abt-Avant »

Hmm, da schient dann wohl was dran zu sein - ich frage mich nur in wie weit eine solche Reparaturstelle die Sicherheit beeinträchtigen soll?

Die leichte optische Veränderung sollte eigentlich nicht so dramatisch sein?

Naja, ich würde sagen, was der TÜV nicht weiß, macht ihn auch nciht heiß... :-)

Gruß
jens
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turbaxel
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Hi

Beitrag von turbaxel »

@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"

Insofern bin ich vorsichtig geworden.
Alles Gute,
turbaxel

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André
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Re: Hi

Beitrag von André »

turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ?? ;)

Aber ok, Tüv-Prüfer erzählen auch mal Schrott, leider wahr.

Schau Dir mal bei carglass den Flash (*würg*) zu "Reparatur oder Neueinbau" an, der zeigt es denk ich ganz gut.
http://www.carglass.de/Windschutzscheibe.78.0.html

(ich vermute, dass sie sich auf §40STVZO beziehen: "...Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein...."
Ist natürlich etwas vage und wird wohl in irgendwelchen Zusatzvorschriften oder Urteilen dann genauer definiert)

Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
JörgFl

Re: Hi

Beitrag von JörgFl »

André hat geschrieben:
turbaxel hat geschrieben:@André: Weil ich vom TÜV auch mal die Aussage bekommen habe: "Die Felgen (Aero) trage ich Ihnen aber nicht ein!!!"
Naja, damit hat er doch auch Recht, was will er da eingtragen ?? ;)

Aber ok, Tüv-Prüfer erzählen auch mal Schrott, leider wahr.

Schau Dir mal bei carglass den Flash (*würg*) zu "Reparatur oder Neueinbau" an, der zeigt es denk ich ganz gut.
http://www.carglass.de/Windschutzscheibe.78.0.html

(ich vermute, dass sie sich auf §40STVZO beziehen: "...Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein...."
Ist natürlich etwas vage und wird wohl in irgendwelchen Zusatzvorschriften oder Urteilen dann genauer definiert)

Ciao
André
+


Genau Andre...
Der Paragraph regelt eindeutig die reparatur .
ein fenster von 29 cm breite (mittelpunkt des fensters ist die lenkradnabe) und dann die vom wischer überstrichene fläche die dieses fenster überstreicht...

Mfg Jörg

Reparatur nicht erlaubt weil eine sichtbeeinträchtigung vorkommen kann wenn die stelle nicht gut weggeht, bzw. duch lichtreflexe des gegenverkehrs stören kann
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