Muß auch ein abgemeldetes Auto zum TÜV?
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Michael960
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Muß auch ein abgemeldetes Auto zum TÜV?
Hi!
Im Mai ist bei meinem wieder TÜV fällig. Bis dahin werde ich aber sicher nicht fertig mit allem sein. Muß ich trotzdem zum TÜV, um kein Vollgutachten (was ist das und was kostet das?) machen zu müssen oder habe ich keinen Zeitdruck, wenn das Auto abgemeldet ist?
Gruß, Michael
Im Mai ist bei meinem wieder TÜV fällig. Bis dahin werde ich aber sicher nicht fertig mit allem sein. Muß ich trotzdem zum TÜV, um kein Vollgutachten (was ist das und was kostet das?) machen zu müssen oder habe ich keinen Zeitdruck, wenn das Auto abgemeldet ist?
Gruß, Michael
Audi 100 Typ 44 Avant Sport TDI (EZ: 11/1990) [Motor: 1T, 120 PS]
Audi A6 Typ C4 (Bj. 1996) [Motor: AEL, 140 PS]
Volvo S90 Stretch-Limo (EZ: 10/1997) [Motor: B6304F, 204 PS]
Audi 200 Turbo Quattro (Bj. 1989) [Motor: MC2, 165 PS] ("Mehmet")
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- Jens 220V-Abt-Avant
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- Fuhrpark: soll ich da jetzt etwa alle...?
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Moin Michael,
Dein Trecker muß erst zum TÜV, wenn Du ihn zulassen möchtest, Vollgutachten wird erst fällig, wenn er länger als 18 Monate stillgelegt ist, dann ist der Brief verfallen und das Auto gilt in den Datenspeichern der Zulassungsstelle als endgültig stillgelegt. Die Vollabnahme hat mit dem TÜV so gesehen gar nichts zu tun, ich hatte mal einenC1 der sogar noch TÜV hatte - ich brauchte aber für die Zulassung trotzdem eine Vollabnahme.
Gruß
Jens
Dein Trecker muß erst zum TÜV, wenn Du ihn zulassen möchtest, Vollgutachten wird erst fällig, wenn er länger als 18 Monate stillgelegt ist, dann ist der Brief verfallen und das Auto gilt in den Datenspeichern der Zulassungsstelle als endgültig stillgelegt. Die Vollabnahme hat mit dem TÜV so gesehen gar nichts zu tun, ich hatte mal einenC1 der sogar noch TÜV hatte - ich brauchte aber für die Zulassung trotzdem eine Vollabnahme.
Gruß
Jens
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Michael960
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Und was kostet die Vollabnahme? Lohnt es sich, das Auto deswegen mal kurz anzumelden, bevor die 18 Monate rum sind? An- und Abmeldung sind ja leider auch nicht mehr ganz billig 
Gruß, Michael
Gruß, Michael
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Ich weiß nicht, ob es das in D auch gibt.Michael960 hat geschrieben:Und was kostet die Vollabnahme? Lohnt es sich, das Auto deswegen mal kurz anzumelden, bevor die 18 Monate rum sind? An- und Abmeldung sind ja leider auch nicht mehr ganz billig
In Ö kann man das Kennzeichen bei der Versicherung ab 45 Tage bis zu max. 1 Jahr hinterlegen. Für den Zeitraum zahlt man dann keine Steuern und Versicherung.
Gruss
Wolfgang
- Jens 220V-Abt-Avant
- Moderator

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Servus Michael,
über die Preise kann ich Dir augenblicklich nichts sagen, würde aber klar vermuten, dass sich ein kurzes Anmelden auf jeden Fall rentiert (vor allem wenn die Versicherung da ggf. sogar so kulant ist, nicht gleich einen ganzen Monat zu berechnen).
Momentan wird nachrechnen allerdings gefragt sein, da man ja bei einer Zulassung heute sowieso die neuen papiere zu bezahlen hat (Bei einer Vollabnahme gabts auch nen neuen Brief der extra Kosten verursachte)
Mach Dich einfach mal über die kosten schlau, bei Zulassung und TÜV.
Grüßle
Jens
über die Preise kann ich Dir augenblicklich nichts sagen, würde aber klar vermuten, dass sich ein kurzes Anmelden auf jeden Fall rentiert (vor allem wenn die Versicherung da ggf. sogar so kulant ist, nicht gleich einen ganzen Monat zu berechnen).
Momentan wird nachrechnen allerdings gefragt sein, da man ja bei einer Zulassung heute sowieso die neuen papiere zu bezahlen hat (Bei einer Vollabnahme gabts auch nen neuen Brief der extra Kosten verursachte)
Mach Dich einfach mal über die kosten schlau, bei Zulassung und TÜV.
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Jens
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jens100
Hmm, ist denn im Mai nur der Tüv als solches fällig, oder sind da auch die 18 Monate seit Abmeldung schon (fast) um ?
Solange er abgemeldet ist, muss er nicht zum Tüv, dann muss allerdings bei Wiederinbetriebnahme der erste Weg direkt zum Tüv führen.
(wenn ich jetzt richtig denke, sogar in jedem Fall VOR der Anmeldung, d.h. egal ob vor oder nach den 18 Monaten, die HU ist ja nicht mehr gültig, ne gültige HU ist aber Vorraussetzung für die Anmeldung.)
Kostenmäßig wird m.M.n. vermutlich die kurzzeitige Inbetriebnahme zum Mai und dann Wiederabmeldung insgesamt teurer werden, als wenn man zum Schluss alles in einem Aufwasch macht.
(man zahlt ja die Anmeldung doppelt, ausserdem zusätzlich Versicherung, demegegnüber stehen die 60-80Eur für die Vollabnahme, ca. das doppelte der normalen HU, die ohnehin fällig ist; wobei ungefähr dasselbe gemacht wird.
Ne kleine Unbekannte wäre im Moment ob es preislich n Unterschied macht, ob bei der Anmeldung nur die neuen Papiere kommen, oder ob da der alte Brief schon verfallen ist)
Organisatorisch kann es praktischer und leichter sein, ihn zum Mai anzumelden, d.h. bevor die HU verfällt.
Hierbei ggf. auch den Zeithorizont berücksichtigen:
-wieviel Zeit bleibt bei Dir von HU-Verfall bis Brief-Verfall (18Monate) ?
-zu welchem Zeitpunkt soll er wieder in Betrieb gehen?
(wenn Du z.B. ohnehin planst, ihn im Juli wieder auf die Straße zu bringen, dann machen manche Optionen keinen Sinn, am eheseten dann einfach zum Mai wieder anmelden und ggf. im Juli, wenn alles fertig ist, HU holen.)
Ciao
André
Solange er abgemeldet ist, muss er nicht zum Tüv, dann muss allerdings bei Wiederinbetriebnahme der erste Weg direkt zum Tüv führen.
(wenn ich jetzt richtig denke, sogar in jedem Fall VOR der Anmeldung, d.h. egal ob vor oder nach den 18 Monaten, die HU ist ja nicht mehr gültig, ne gültige HU ist aber Vorraussetzung für die Anmeldung.)
Kostenmäßig wird m.M.n. vermutlich die kurzzeitige Inbetriebnahme zum Mai und dann Wiederabmeldung insgesamt teurer werden, als wenn man zum Schluss alles in einem Aufwasch macht.
(man zahlt ja die Anmeldung doppelt, ausserdem zusätzlich Versicherung, demegegnüber stehen die 60-80Eur für die Vollabnahme, ca. das doppelte der normalen HU, die ohnehin fällig ist; wobei ungefähr dasselbe gemacht wird.
Ne kleine Unbekannte wäre im Moment ob es preislich n Unterschied macht, ob bei der Anmeldung nur die neuen Papiere kommen, oder ob da der alte Brief schon verfallen ist)
Organisatorisch kann es praktischer und leichter sein, ihn zum Mai anzumelden, d.h. bevor die HU verfällt.
Hierbei ggf. auch den Zeithorizont berücksichtigen:
-wieviel Zeit bleibt bei Dir von HU-Verfall bis Brief-Verfall (18Monate) ?
-zu welchem Zeitpunkt soll er wieder in Betrieb gehen?
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VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau
Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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cabriotobi
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Michael960
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Danke erst mal für die Antworten!
Abgemeldet ist er seit Juni, d.h. bis zum Brief-Verfall hab ich noch'n Jahr.
Was ist denn der inhaltliche Unterschied zwischen HU und vollabnahme? Wenn er mehr Fehler sucht, findet er vielleicht auch mehr
Falls ich mich entscheide, jetzt zum TÜV zu gehen: Besteht die Gefahr, daß der in den Rostflecken um die Windschutzscheibe rum rumstochert und mir damit Löcher reinmacht, wo gar keine sind? Dann müßte ich den Rost nämlich vorher noch lackieren, daß er ihn nicht findet
aber eigentlich will ich das nicht, denn wenn der Rost offen ist, erinnert er mich jedes mal daran, daß er gerne entfernt werden will 
Ich würde ihn gerne im zum nächsten Wintersemester, also im September in Betrieb nehmen, aber ob ich das schaffe, weiß ich nicht. Bis jetzt hat alles (außer die Kurbelwelle) länger gedauert als geplant
Gruß, Michael
Abgemeldet ist er seit Juni, d.h. bis zum Brief-Verfall hab ich noch'n Jahr.
Was ist denn der inhaltliche Unterschied zwischen HU und vollabnahme? Wenn er mehr Fehler sucht, findet er vielleicht auch mehr
Falls ich mich entscheide, jetzt zum TÜV zu gehen: Besteht die Gefahr, daß der in den Rostflecken um die Windschutzscheibe rum rumstochert und mir damit Löcher reinmacht, wo gar keine sind? Dann müßte ich den Rost nämlich vorher noch lackieren, daß er ihn nicht findet
aber eigentlich will ich das nicht, denn wenn der Rost offen ist, erinnert er mich jedes mal daran, daß er gerne entfernt werden will Ich würde ihn gerne im zum nächsten Wintersemester, also im September in Betrieb nehmen, aber ob ich das schaffe, weiß ich nicht. Bis jetzt hat alles (außer die Kurbelwelle) länger gedauert als geplant
Gruß, Michael
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Audi A6 Typ C4 (Bj. 1996) [Motor: AEL, 140 PS]
Volvo S90 Stretch-Limo (EZ: 10/1997) [Motor: B6304F, 204 PS]
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Michael960
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Noch was: wie prüft der TÜV den Airbag und den ganzen Schnickschnack? Reicht es ihm, wenn die Kontrolleuchte nach einer Minute ausgeht oder liest der etwa das Steuergerät aus?
Und ist es beim ABS schlimm, wenn's nicht mehr ausschaltbar ist?
Gruß, Michael
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Michael960
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Ich dachte, bis es soweit ist daß ich zum TÜV muß, ist das Pflicht 
Gruß, Michael
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- jürgen_sh44
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wenn dus abs nichtmehr ausschalten kannst , amcht es nix, solange es an ist
, weil dann funktionierts ja
...bau einfach den abs-schalter aus...
ich würde nicht da extra noch rumrennen (zeitaufwand) und anmelden (bekommst neuen schein und brief,+gebühren ,kostet) schilder (kosten) versicherung (kostet) , ihn dann wieder abmelden (kostet) , dann noch hu und tüv machen (kostet) ...
und wenn du zur vollabnahme kommst (wobei du ja nochn jahr zeit hast)
bring einfach die ganzen rechnungen in dem hoffentlich schon längst angelegten ordner mit, den du natürlich hast, und der wohl schon recht dick ist...
die tüver lassen einen auch nicht zappeln wenn man da net hochnäsig mit ner verrotteten kisten anstolziert kommt..da kommt dann ein "leichter mangel wegen" dran und gut ist ..und denk an neue reifen beim tüv
und schön putzen vorher
ich denke die vollabnahme wird wenn nicht günstiger,trotzdem fast gleich teuer kommen, was den aufwand nicht lohnt...
ich würde nicht da extra noch rumrennen (zeitaufwand) und anmelden (bekommst neuen schein und brief,+gebühren ,kostet) schilder (kosten) versicherung (kostet) , ihn dann wieder abmelden (kostet) , dann noch hu und tüv machen (kostet) ...
und wenn du zur vollabnahme kommst (wobei du ja nochn jahr zeit hast)
bring einfach die ganzen rechnungen in dem hoffentlich schon längst angelegten ordner mit, den du natürlich hast, und der wohl schon recht dick ist...
die tüver lassen einen auch nicht zappeln wenn man da net hochnäsig mit ner verrotteten kisten anstolziert kommt..da kommt dann ein "leichter mangel wegen" dran und gut ist ..und denk an neue reifen beim tüv
und schön putzen vorher
ich denke die vollabnahme wird wenn nicht günstiger,trotzdem fast gleich teuer kommen, was den aufwand nicht lohnt...
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Gruß
~Jürgen
4Zyl MKB:SH Keihin I - Vergaser 88PS => Seit Ende September 2019 mit 31Jahren mit H-Kennzeichen
Schadstoffarm ab Werk + Schadstoffarm Euro1/E2 nachgerüstet ..
~Hupraum statt Hubraum~
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Sprit+Platzoptimiertes Ökomobil: 1x Mazda MX 5 RF 02-2017
Gruß
~Jürgen
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So wird es wohl auch sein, zu dem Thema gibt es hier ja von Gerhard schon nen gepinnten Beitrag.Michael960 hat geschrieben:Ich dachte, bis es soweit ist daß ich zum TÜV muß, ist das Pflicht
Wie die tatsächlichen, aktuellen Durchführungsbestimmungen dazu dann im Herbst sind .... einfach abwarten, da kann man jetzt noch nicht wirklich was zu sagen, behaupte ich mal.
(ich würde davon ausgehen, dass bei Wagen in dem Alter schlicht die Auslesegeräte fehlen werden, um wirklich tiefer ins System zu schauen, d.h. wenn oberflächlich alles ok ist, wirds passen)
Zur Vollabnahme:
<a href=http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/showa ... StVZO>Link zum Tüv Süd</a>
Wobei nach verschiedenen Berichten die Praxis der Prüfung bei verfallenem Brief sich halt fast nicht von einer regulären HU unterscheidet.
Bei ner Wiederinbetriebnahme zum Herbst, würde ich ihn nicht zwischendurch anmelden wegen Tüv.
Hast allerdings dann etwas Druck eben wirklich bis spätestens Dez. fertig zu sein, ausserdem muss er halt dann quasi aus der Garage direkt zum Tüv, was etwas unpraktisch ist, weil man vorher z.B. die Bremsen nicht mehr sinnvoll prüfen kann.
Ciao
André
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Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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Michael960
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Danke für Eure Infos! Dann bleibt er also abgemeldet bis zur Inbetriebnahme. Ist auch am bequemsten so 
Bei der Inbetriebnahme muß ich dann wohl auch noch rote Nummern besorgen, weil's hier in Deutschland vermutlich so läuft: Ohne TÜV keine Anmeldung und ohne Anmeldung kein TÜV weil nicht legal zum TÜV fahren können
Oder ??????????
Gruß, Michael
Bei der Inbetriebnahme muß ich dann wohl auch noch rote Nummern besorgen, weil's hier in Deutschland vermutlich so läuft: Ohne TÜV keine Anmeldung und ohne Anmeldung kein TÜV weil nicht legal zum TÜV fahren können
Oder ??????????
Gruß, Michael
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jup, das mit der zum tüv und dann zulassen variante gibts 
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Gruß
~Jürgen
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Kennzeichen
Hallo,
man benötigt nicht unbedingt die Roten bzw Kurzzeitkennzeichen.
Bei noch GÜLTIGEN Brief kannst Du mit einer Deckungskarte und den alten Schildern zur HU und AU, sowie zur Zulassungsstelle fahren. Allerdings auf direktem Weg (kein Aldi,Obi...) und nur im eigenen und Nachbarlandkreis.
Bei einer Vollabnahme geht das nicht.
Gruß
Karsten
man benötigt nicht unbedingt die Roten bzw Kurzzeitkennzeichen.
Bei noch GÜLTIGEN Brief kannst Du mit einer Deckungskarte und den alten Schildern zur HU und AU, sowie zur Zulassungsstelle fahren. Allerdings auf direktem Weg (kein Aldi,Obi...) und nur im eigenen und Nachbarlandkreis.
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Gruß
Karsten