Grüße
der Mike
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gibts ne gesetztestext, wo das so explizit steht?5-Zylinderfreak hat geschrieben:Frag mich gerade nur wie er sich seine 07er Nummer Rausbeschixxen hat ...
-min. 20Jahre (mittlerweile 30Jahre)
-Von Grosser Technischer bedeutung
-Vor Bj. 1950
-Aussergewöhnlich guter Erhaltungszustand
min. 2 von den 4 Antworten müssen zutreffen.
Tuning ja ABER nur wenn es zeitgenössisch ist.

Mein auto wurde nach dem Sonderparagrafen abgenommen ohne eine mauschelei.5-Zylinderfreak hat geschrieben:JA
Nach dem wurde auch mein Typ43 bewertet
HalloMario20v hat geschrieben:@Rene
Meinst du den Sonderparagrafen mit weniger als 1000 Angemeldeten oder Existierenden?
Währe das jetzt noch möglich, oder wurde diese Regelung zum 3.07 wegrationalisiert?
Hi Rene,Turbospezi hat geschrieben:Hi
Hier mal ein neues Video von meinen Audi 200 20V.Ich hoffe es gehen nicht wieder die leidigen Diskusionen los von wegen fake oder so![]()
http://de.youtube.com/watch?v=UuL3g4jnQNM
[Censorded] 10 Jahre warten.Turbospezi hat geschrieben:HalloMario20v hat geschrieben:@Rene
Meinst du den Sonderparagrafen mit weniger als 1000 Angemeldeten oder Existierenden?
Währe das jetzt noch möglich, oder wurde diese Regelung zum 3.07 wegrationalisiert?
ist alles wegrationalisiert worden ich finde das schade 30 jahre das ist für mich kein Jungtimer mehr sondern schon ein Oldtimer![]()
Gruß
Rene
Das flog mir auch durch den Kopf als der Tacho bei 300+ war und die Kamera auf die LKW´s geschwenkt ist.JörgFl hat geschrieben:Turbospezi hat geschrieben: Bist Du sicher, das Du nicht ausversehen den Tacho an die Drehzahl angeschlossen hast![]()

also wie schon vermutet ist das oben geschrieben ziehmlicher blödsinn, gesetzlich ist es folgender maßen geregelt;5-Zylinderfreak hat geschrieben:Frag mich gerade nur wie er sich seine 07er Nummer Rausbeschixxen hat ...
-min. 20Jahre (mittlerweile 30Jahre)
-Von Grosser Technischer bedeutung
-Vor Bj. 1950
-Aussergewöhnlich guter Erhaltungszustand
min. 2 von den 4 Antworten müssen zutreffen.
Tuning ja ABER nur wenn es zeitgenössisch ist.
grüßeRote Oldtimerkennzeichen (07-AKZ) können nur noch für Fahrzeuge beantragt werden oder ein Fahrzeug kann in ein bereits bestehendes rotes Oldtimerkennzeichen nur noch aufgenommen werden, wenn die erste Inbetriebnahme des entsprechenden Fahrzeuges vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist und ein Gutachten gemäß § 23 StVZO vorgelegt wird.

