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Hab ne kurze (Winter-)Reifenfrage:
Hat wer ein Unbedenklichkeitbescheinigung ein Gutachten oder so etwas von Audi direkt oder einer Prüfstelle welches besagt dass ich 195/65/15" auf (m)einen 200 fahren darf?
Ausgeliefert wurden die 44er m.W.n. nur mit 185/65er(die bei mir nicht mal im Schein stehen, weils wohl schon ein neuer ist ) und 205/60/15ern.
Die 195er passen ja theoretisch von der Größe/Breite und vom Abrollumfang genauso problemlos auf den Wagen.
Fahren würde ich sie auf orig.6j x 15er Alu's.
Ich frage, weil ich aus Familienkreisen einen neuwerigen Satz Winterreifen in in dieser Größe abstauben kann, aber eigentlich nicht wegen dieser Lapalie zum eintragen will.
Du dürftest die 195er sicher leicht eingetragen bekommen.
Offiziell hat nur der Audi 200 20V die 195/65R15-Freigabe bekommen.
Habe extra bei Audi schriftlich angefragt, ob auch andere Fahrzeuge mit der ABE Nr. D403/1, wie in der Reifenfreigabe angegeben, diese fahren dürfen.
Die Antwort von Audi war NEIN. Diese Größe wurde damals bei allen anderen Modellen als den 20V nicht im Versuch "geprüft" und ist damit nicht vom Werk aus freigegeben.
Eine nachträgliche Eintragung durch den TÜV steht allerdings nichts im Wege.
Denn der Abrollumfang liegt genau zwischen den 185ern und den 205ern bzw. 215ern.
Ok. Dank dir Petrus. Die Eintragung is nen Kinderspiel.
Dessen bin ich mir auch bewußt, aber ich will dem (privat sicherlich netten) Prüfer nicht 30euro in den Rachen schieben , für ne Abnahme die keine 2 Minuten dauert weil für nen Blinden mit Krückstock ersichtlich ist, dass von der "Umrüstung" keine Gefährdung ausgeht.
leider ist das so in Deutschland.
Es kann so offensichtlich sein wie irgend möglich, aber wenn der Amtsschimmel angeritten kommt,
dann kannst Du mit Sicherheit dein Portemonaie zücken.
Wenns nur € 30,- sind, dann gehts doch. Zumindest bist Du dann versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
Hab nen TÜV-Prüfer mal gefragt, wieso beim KLR so ein Geschiss um die ABE Nr. des Fahrzeugs in der ABE des KLR gemacht wird und es deshalb keine Umschlüsselung gibt, aber bei Reifenfreigaben für ein und die selbe Fahrzeug-ABE-Nr. (z.B. D403/1) keine Freigabe erfolgt.
Er konnte mir KEINE Antwort geben.
Erik-DD hat geschrieben:... aber ich will dem (privat sicherlich netten) Prüfer nicht 30euro in den Rachen schieben , für ne Abnahme die keine 2 Minuten dauert ....
Für nen Satz brauchbarer Winterschlappen ist der Preis doch ok. Machs einfach