Hab ebenfalls ne Frage zu diesen TACHOANGLEICH...

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brainless
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Beitrag von brainless »

Moin!

So ganz geheuer ist mir die Sache auch nicht! Wir haben scheinbar ähnliche Wagen (Audi 200 VFL Exclusiv): eingetragen bei mir (ab Werk!)185/65R15, 215/60R15 und 225/50R16. Nachträglich noch 235/45R17. Da Tachos zwar voreilen aber nicht nacheilen dürfen, kann ich mir die Möglichkeit der Eintragung ohne Tachoangleichung nur so erklären, dass die zulässige Tachovoreilung miteinbezogen wird????

Der werksseitig eingebaute Tacho ist jedenfalls nicht geändert gewesen. Die ganze Tachoangleichung beschränkt sich auf die Änderung eines Widerstands (natürlich nur bei elektronischem Tacho!).

Thomas
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André
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Beitrag von André »

Ich finde das nach wie vor ein schwieriges Thema.

Wenn ich die Aussagen von z.B. Tobi (von neulich) richtig verstehe (zusammen mit dem was ich sonst so zusammen gekramt habe), dann wird zwischen 0 und -7% alles eingetragen, und zwar ohne Angleichung. bei Änderungen ausserhalb dessen nur mit Angleichung (und Streichung der bisherigen Reifengrößen).

Ich habe daraufhin neulich mal beim Tüv direkt gefragt, die Antwort war leider ziemlich komplett für die Tonne:
Meine Anfrage:
"<i> Reifengröße: Abweichung im Abrollumfang
nachricht: Hallo, ich möchte gerne wissen, um wieviel Prozent sich der Abrollumfang ändern darf, wenn man eine andere Reifengröße für seinen PKW verwenden möchte. Von welcher Größe fängt mn an zu rechnen, wenn mehrere Reifengrößen ohnehin schon eingetragen/zugelassen sind (ab Werk) ? Hintergrund der Frage ist, dass man speziell im Internet dazu sehr unterschiedliche Angaben findet (0-10% in allen Variationen...), und ich gerne ein offizielles Statement hätte, gerne auch mit Unterscheidung verschiedener Fallmöglichkeiten und Zitierung der relevanten Gesetze und Richtlinien. (mir geht es um das Wissen dabei, mit der Reifengröße meines Fz bin ich zufrieden und will sie aktuell nicht ändern).</i>"

Antwort (in Ausschnitten):
"<i>vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir empfehlen Ihnen nur solche Teile zu erwerben, für die ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und in dem / der die Verwendung an Ihrem Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt ist. .....
In den Auflagen und Hinweisen des TG bzw. der ABE sind immer die entsprechenden Bedingungen genannt, die beim Ein- oder Anbau der Teile zu beachten sind. Wenn Sie sich diese Hinweise vor dem Kauf sorgfältig durchlesen, ....

Bei allen Begutachtungen für Umrüstungen ohne TG oder ABE muss der Sachverständige alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich sind. Dies geschieht nach dem erforderlichen Zeitaufwand zum Stundensatz von 90,00 €.

Die Frage nach dem Abrollumfang sollte sich eigentlich nicht stellen, weil sich mit einem anderen Reifenformat oder einer anderen Reifengröße auch immer das Fahrverhalten ändert. Durch Fahrversuch mit unterschiedlichen Beladungszuständen müsste dann geprüft werden, ob das Fahrverhalten dabei auch bei Fahrten im physikalischen Grenzbereich beherrschbar bleibt. Und das wird nach dem o. a. Gebührensatz berechnet...

Die Abrollumfänge serienmäßigen Reifengrößen weisen in der Regel Unterschiede von ca. 2 % auf. Damit ist sichergestellt, dass die Geschwindigkeits- und Wegstreckenanzeige immer in dem Toleranzbereich der Richlinie 75/ 443/EWG bleibt.</i>"

Das einzig brauchbare für die Fragestellung ist wohl der Verweis auf die Richtlinie ... die ich gerade mal gesucht (und sogar gefunden) habe .... die behandelt allerdings auch nur die erlaubte Abweichung des Tachos selber, nix dazu, was man beachten muss, wenn man die Reifengröße ändert.


Für meine Begriffe kann man ne Größe, die ausserhalb der bereits eingetragenen Größen liegt, nur dann bewerten, wenn man die tatsächliche Tachoabweichung dieses Fahrzeuges bekannt ist.
Wenn der konkrete Tacho sehr genau geht, dann darf man in keinem Fall nen größeren Reifen nehmen, der zeigt dann weniger an, und damit weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit (was nicht sein darf). Geht der Tacho jedoch schon bis am Limit vor, dann dürfte man hingegen gerade keine kleineren Reifen montieren, weil man dann aus der Toleranz herauskommt.

Naja, und der Tüv schweigt sich aus ....


Bei der Tachoangleichung würde ich bei modernen annehmen, dass man sie über die Diagnose anpassen kann über ne Werkstatteinstellung.
Bei älteren Tachos scheint mir das praktikabelste, den zeiger abzurupfen und leicht versetzt wieder aufzusetzen....
Würde der Tacho als Info z.B. ne definierte Spannung kriegen, könnte man die natürlich umwandeln. Aber bei den Impulsen, die es hier gibt, scheint mir das zumindest schwierig (machbar ist auch das sicherlich, aber aufwändig, denk ich mal).

Ciao und sorry für den langen aber trotzdem wenig erhellenden Text
André
VW LT 28 WoMo 2,4R6D, ´82, 350tkm, verkauft; VW Passat Variant 32B sandmetallic 1,3, ´83, verkauft; Audi 100 Avant NFL 2,3E, blau, verkauft ins Forum, Audi 100 Avant Sport 2,3E, panthero, 250tkm, verkauft ins Forum; VW Passat Variant Ideal Standard, ´92, indianrot, 178tkm, abgegeben; Opel Omega Caravan 2,5V6, ´97, irgendwie grünblau, 188tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´96, racingschwarz, 170tkm, entsorgt; Suzuki Baleno Hatchback, 1,3, ´00, fröhlichblau, 180tkm, entsorgt; VW Golf 3 Avenue 1,8, ´95, indian?rot, 230tkm, auseinandergefallen; Renault Mégane II Luxe dynamique 1,6, ´03, angora-beige, 178tkm, in Zahlung
Nissan Pul sar Tekna 1,5dci, azureblau

Im übrigen bin ich der Meinung, daß Schnellfahrer nicht auch noch drängeln sollten und alle das Rechtsfahrgebot zu beachten haben
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Pollux4
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@ Andre - also...

Beitrag von Pollux4 »

..."wenig erhellender Text" würd ich so nicht sagen !

Wir sind zwar nicht unbdingt schlauer als vorher aber trotzdem, wenn man zwischen den Zeilen lesen kann, kommt man doch zu ner Erkenntnis NÄMLICH - das macht jeder Prüfer wie er meint ! (eintragungstechnisch OHNE diesen ganzen Prüfungen zu 90Euro die Stunde)
Und das sich jetzt ein Prüfer 2-3 Stunden Zeit nimmt ein Fahrzeug im "Grenzbereich" usw. zu testen kann ich mir, von den ganzen Prüfern die ich dir letzten Jahre hier im Umkreis kennengelernt hab, NICHT vorstellen. Bisher waren eigentlich die meisten wieder froh wenn ich vom Hof war ! (....sollte mir das zu denken geben ?...)

Es bleibt dann wohl auch in "Reifeneintragungssachen" so wie bei all den anderen Kram (spontan fallen mir da Spurverbreiterungen ein) -
der Eine Prüfer sagt
JOU,DES BASST SCHO SO
und der Andere Prüfer sagt
NEE,AUF KEINEN FALL, DAZU BRAUCH ICH DAS+DAS+DAS+DAS.....



Aber mal ehrlich: wo bliebe denn der Nervenkitzel zum TÜV hinzufahren und von denen was zu wollen wenn alles 110% geregelt und geklärt wäre ?!? :) :) :)




VLG Pollux4,


dem sie Spannung und der Nervenkitzel beim TÜV wohl so schnell NET ausgeht :D
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brainless
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Beitrag von brainless »

Hier der Link zur Tachoangleichung bei Mecki:
Tachoanzeige justieren durch Widerstandsaustausch

Thomas
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Beitrag von Deleted User 161 »

Ich hab ja den 320km/h Tacho von Ehgartner. :)

Da hat er auch einen anderen Widerstand eingelötet und mit der Schiebelehre den Tachonaldelnullpunkt nach hinten verstellt.


Früher hatte ich bei Tacho 100 GPS 90, jetzt habe ich bei Tacho 100 GPS 96!


(abgesehen davon hat der Umbau bei mir 6 Stunden gedauert, weil er meinen Tacho nach dem Tausch des Blattes nicht mehr zum laufen bekam, dann einen anderen verbaut hat wo dann der km Zähler defekt war usw - während der Arbeit musste er auch noch die Kommentare von meinen zwei Kumpels ertragen, weswegen mich Thomas Ehgartner niemals wieder vergessen wird :D :D :D )
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